KESB: Aufsichtsberichte erschienen


Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) haben die Aufgabe, Entscheide zu treffen, die zuweilen einen sehr schwerwiegenden Eingriff in die Rechte einer Person bedeuten können. Die Behörde wird in mehrfacher Hinsicht beaufsichtigt: 

  • Jede Person, die mit einem sie – oder eine ihr nahestehenden Person – betreffenden Entscheid der KESB nicht einvertstanden ist, kann sich an das zuständige Gericht wenden. Meist ist ist dies der Bezirksrat, im Bereich der Fürsorgerischen Unterbringung das Bezirksgericht. Deren Entscheide können an das Obergericht und schliesslich an das Bundesgericht weitergezogen werden.
  • Regelmässig überprüft das Gemeindeamt des Kantons Zürich die Geschäftstätigkeit der einzelnen KESB, insbesondere im Rahmen von Visitationen. Die Tätigkeit des Gemeindeamtes wird seinerseits von politischen Organen des Kantons kontrolliert.

In den letzten Tagen sind seitens des Kantons verschiedene Ausichtsberichte über die Tätigkeit der Behörden erschienen:

  • Anlässlich eines Pressegesprächs vom 2. Dezember 2014 kam das Gemeindeamt als Aufsichtsbehörde zum Schluss, dass die seit knapp 2 Jahren tätigen KESB voll funktionsfähig seien.
  • Die Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrates bestätigte in einem eigenen Bericht im Grundsatz das Fazit der Aufsichtsbehörde. Die KESB seien funktionsfähig und die gesetzten Ziele mehrheitlich erreicht worden. Verbesserungspotenzial bestehe insbesondere bei der Kommunikation zwischen KESB und Gemeinden.
  • In einer ersten Einschätzung zu den Kindstötungen in Flaach teilte die Direktion der Justiz und des Innern am 23. Januar 2015 im Rahmen eines Zwischenberichtes mit, dass die KESB Winterthur-Andelfingen nachvollziehbar und vertretbar gehandelt habe.


KESB-Aufsichtsbericht


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"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"
Veröffentlicht unter Gesetz, KESB - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Politik, Staat, Verantwortlichkeit, Widerstand