Die Kindes– und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) im Thurgau soll sich auf wichtige Fälle konzentrieren können. Fälle, die keine einschneidenden Massnahmen nötig machen, kann das Thurgauer Obergericht in Zukunft einem Einzelrichter zuweisen.
FRAUENFELD. Nach knapp vier Jahren, seit die Kesb die ehemaligen Vormundschaftsbehörden abgelöst hat, passt der Kanton Thurgau das Gesetz leicht an. Die Neuerungen waren bei der Eintretens-Debatte vom Mittwoch im Grossen Rat völlig unbestritten.
Fälle, die mit einem Eingriff in die persönliche Freiheit der betroffenen Personen verbunden sind, werden weiterhin von einem interdisziplinären Dreier-Team behandelt. Auch wenn ein Entscheid grosse finanzielle Konsequenzen oder Auswirkungen auf die rechtliche Praxis hat, entscheidet weiterhin die Kollegialbehörde.
Routinefälle, zum Beispiel ein Antrag auf Akteneinsicht, können in Zukunft von einem Einzelrichter beurteilt werden. Welche Fälle betroffen sind, entscheidet das Obergericht, das im Thurgau die Aufsichtsbehörde der Kesb ist.
Uneheliche Kinder ohne Beistand
Eine weitere Änderung wird durch eine Anpassung des Bundesrechts nötig. Neu bekommen unehelich geborene Kinder nicht mehr automatisch einen Beistand, sondern nur noch, wenn dies zum Schutz des Kindes nötig ist.
(sda)