Am 13. Juni 2025 hat der Bundesrat die EU-Verträge veröffentlicht. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Oktober 2025. Das Vertragspaket umfasst 2228 Seiten – hinzu kommen über 20’000 Seiten EU-Gesetze, EU-Richtlinien und EU-Verordnungen. Alles mit dem Ziel, die Schweiz institutionell der EU unterzuordnen. Trotz der für die Schweiz weitreichenden Folgen, will der Bundesrat nicht einmal eine obligatorische Volksabstimmung. Im Klartext: Der Bundesrat will den EU-Unterwerfungsvertrag an der Schweizer Bevölkerung und den Ständen (= Kantone) vorbeischleusen.

Bekommt die Schweiz fremde Richter?
Ja. Wir müssen dynamisch (=automatisch) EU-Recht übernehmen und der Europäische Gerichtshof ist zuständig für die Auslegung und Anwendung des EU-Rechts. Unsere direkte Demokratie wird so durch die Hintertüre abgeschafft.
- EU-Gerichtshof als oberste Instanz: Bei Streitfällen entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) – also das Gericht der Gegenpartei. Dies ist vergleichbar mit einem Fussballspiel, bei dem der Schiedsrichter von der gegnerischen Mannschaft gestellt wird.
- Bindende Urteile: Es steht schwarz auf weiss im Vertragstext, dass die Urteile der EU-Richter «bindend» sind. Der EuGH ist kein neutrales Gericht, sondern ein politisches Instrument der EU-Integration, das primär EU-Interessen berücksichtigt, sogar berücksichtigen muss.
- Übernahme historischer Urteile: Mit dem geplanten EU-Vertragspaket müsste die Schweiz alle EuGH-Urteile von 1999 bis heute übernehmen. Dies bedeutet eine rückwirkende Unterwerfung unter fremde Rechtsprechung.
Übernahme künftiger Urteile: Mit dem EU-Vertragspaket verpflichtet sich die Schweiz faktisch, auch alle künftigen EuGH-Urteile zu übernehmen. - EU-Recht ersetzt Schweizer Recht: Somit gilt EU-Recht auch innerhalb der Schweiz. Jeder in der Schweiz – auch alle in der Schweiz tätigen Unternehmen – müssen sich an die EU-Vorgaben halten: Vom Dorfbäcker bis zum Sportverein, der ein Fest organisiert oder einen Grillstand betreibt.
Wenn die Schweiz EU-Recht nicht übernimmt, darf uns die EU abstrafen mit sogenannten «Ausgleichsmassnahmen».
Milliarden für die Schulden-EU?
Die EU-Verträge kosten die Schweiz rund 1,4 Milliarden Franken pro Jahr. Dazu kommen hunderte Millionen Franken Zusatzkosten wegen der ganzen EU-Bürokratie.
Bisher zahlte die Schweiz freiwillig 130 Millionen/Jahr «Kohäsionsbeitrag» an die EU. Neu handelt es sich um einen «rechtsverbindlichen» Zwangsbeitrag (350 Millionen/Jahr). Ab 2037 kann die EU diesen Beitrag selber festlegen: Die Schweiz gibt der hochverschuldeten EU einen Blankocheck – und die Schweizer Steuerzahler müssen zahlen.
- Kohäsionszahlungen («Schweizer Beitrag»): Bisher freiwillig 130 Millionen/Jahr. Neu 350 Millionen/Jahr Zwangsabgaben ab 2030
- EU will mehr Geld: Ab 2037 wird die EU höhere Beiträge festlegen. Neue EU-Mitglieder aus dem Balkan erwarten zusätzliche Milliardenzahlungen
- EU-Programme: 666 Millionen/Jahr. Plus 187,5 Millionen/Jahr für Erasmus+ ab 2027
- Noch mehr Beamte und Kontrolleure: Allein beim Bund sind 100 neue Vollzeitstellen geplant. Dazu kommen zusätzliche Kosten und Stellen in den Kantonen
- Zuwanderung in Schweizer Sozialstaat: Ausweitung Familiennachzug – sogar pflegebedürftige Verwandte können kommen – führt zu höheren Sozialkosten. EU-Bürger können nach 5 Jahren in der Schweiz bleiben, auch wenn sie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld beziehen
- Kosten der EU–Regulierung: Übernahme von 150 EU-Richtlinien erfordert massive Personalkosten für Umsetzung in Schweizer Recht. Zum Beispiel über 100 Millionen für Produktdeklaration und Lebensmittelsicherheit, über 200 Millionen für Produktsicherheitsstandards
- Mehrkosten führen zu höheren Preisen: Das EU-Vertragspaket wird die Bürokratiekosten in der Schweiz massiv erhöhen, da EU-Regelungen auch für Unternehmen gelten, die nicht in die EU exportieren. Die Unternehmen werden mindestens einen Teil der Mehrkosten an die Kunden weitergeben: höhere Preise!
Noch mehr Zuwanderung?
Ja. Die Personenfreizügigkeit wird ausgeweitet und der Familiennachzug für EU-Bürger vereinfacht.
- EU-Bürger sollen bereits nach 5 Jahren statt wie bisher nach 10 Jahren das Daueraufenthaltsrecht erhalten – auch wenn sie arbeitslos oder sozialhilfeabhängig werden.
- Schon heute kommen drei von zehn EU-Zuwanderern aufgrund des Familiennachzugs. Dieser Familiennachzug soll noch ausgeweitet werden.
- Gemäss den neuen EU-Verträgen dürfen kommen: Ehegatte, eingetragene Partner, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Eltern, Grosseltern, Schwiegereltern, Schwieger-Grosseltern. Für pflegebedürftige Familienangehörige wird der Familiennachzug ebenfalls erleichtert.
- Einladung zum Sozialtourismus: Die EU definiert, was «erwerbstätig» heisst. Nach EU-Recht gilt jemand bereits als «erwerbstätig», der beispielsweise 40 Prozent arbeitet, rund 2000 Franken im Monat verdient und ergänzende Sozialleistungen bezieht. Diese Teilzeit-Einwanderer können sogar die Familie nachziehen – die Sozialkosten übernimmt der Schweizer Steuerzahler!
- Zudem stehen weitere EU-Beitrittskandidaten vor der Tür: Kosovo, Albanien, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Ukraine, Georgien, Moldawien (plus 60 Millionen EU-Bürger). Damit wird der Zuwanderungsdruck auf die Schweiz nochmals massiv zunehmen – und die Schweizer Bevölkerung darf nichts dazu sagen.
Der Bundesrat versprach vor der Abstimmung zur Personenfreizügigkeit mit der EU, es würden pro Jahr rund 8’000 Personen zusätzlich in die Schweiz kommen. Eine krasse Irreführung der Stimmbevölkerung: 2023 sind 67’973 EU-/EFTA-Personen zusätzlich in die Schweiz eingewandert!
EU-Zertifikat für Grillstände?
Unter dem Vorwand der Gesundheitsprävention und Lebensmittelsicherheit will die EU die Bevölkerung immer stärker bevormunden.
Beim Abkommen zur Lebensmittelsicherheit geht es nur vordergründig um den Schutz der Konsumenten. In Wahrheit handelt es sich um ein weitreichendes Regulierungsinstrument der EU. Dahinter steht die EU-Strategie «Vom Hof auf den Tisch».
Die EU will die gesamte Lebensmittelkette regulieren und kontrollieren. Dazu gehören auch spezifische Ziele «zur Förderung einer nachhaltigen Ernährung». Die EU will bestimmen, was wir essen und trinken: Möglichst wenig Fleisch oder zuckerhaltige Getränke und Lebensmittel.
Die Schweizer Bevölkerung hat sich demokratisch für ein Gentech-Moratorium ausgesprochen. Das EU-Abkommen wird diese Schweizer Regelung für Lebensmittel aus der EU aufweichen.
Besonders absurd wird die Situation für Vereinsanlässe, Schul- und Sportveranstaltungen. Wenn der Turnverein selbst gebackene Kuchen anbietet, fallen diese Aktivitäten unter die EU-Lebensmittelregulierung:
- Freiwillige Helfer müssen Hygieneschulungen absolvieren
- Die Küchen müssen EU-zertifiziert werden
- Für jedes Produkt muss eine Dokumentation der Zutaten und Herstellungsprozesse geführt werden
Diese EU-Bürokratisierung zerstört Gemeinschaftsstrukturen. Schwingfeste, kulturelle Anlässe, 1.-August-Feiern usw. werden entweder unmöglich oder müssen ihre traditionellen Verpflegungsangebote aufgeben.
EU-Bürokratie für die ganze Schweiz?
Ja. Das ganze EU-Vertragspaket umfasst über 20’000 Seiten Gesetze, Verweise, Erläuterungen, Verordnungen. Dazu kommen alle künftigen EU-Gesetze, die wir übernehmen müssen.
Das geplante EU-Vertragspaket führt direkt ins Dickicht der EU-Bürokratie.
Wer nur schon das EU-Vertragsdossier durchlesen will, braucht 1000 Stunden oder rund 125 Arbeitstage! Vorausgesetzt man liest aufmerksam und hat juristische Grundkenntnisse. Das Regelwerk mit all seinen Querverweisen und Sekundärtexten bringt selbst Juristen an ihre Grenzen.
Die Regulierungswut der EU kostet und schadet der Wettbewerbsfähigkeit:
- 2019-2024: rund 13’000 neue EU-Regulierungen!
- Pro Jahr: rund 2’000 neue Vorschriften!
- Klimaschutzgesetz («Green Deal») mit 14’000 Seiten
- Lebensmittelverordnung mit 2’000 Seiten
- Datenschutzverordnung kostet Unternehmen 5’000 EUR/Jahr.
- Lieferkettengesetz, Entwaldungsrichtlinien, CO2-Grenzbesteuerung, Nachhaltigkeitsberichterstattung…
Impfzwang und Gentech-Lebensmittel?
Im Bereich Gesundheit sollen diverse Kompetenzen an EU-Institutionen abgegeben werden. Im Einzelnen handelt es sich um folgende «Agenturen»:
- Europäisches Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC)
- Frühwarn- und Reaktionssystem (EWRS)
Massive Ausweitung der Kompetenzen aufgrund Corona-Krise
Das ECDC wurde 2004 gegründet. Im Zuge der Corona-Krise wurde dessen Kompetenzen massiv ausgeweitet. So soll eine «EU-Gesundheits-Einsatzgruppe» nicht näher definierte «Durchführungsbefugnisse» erhalten.
Wichtig: Die Schweiz hat die Corona-Krise viel pragmatischer bewältigt als die Mehrheit der EU-Staaten. Dieser Spielraum ist gefährdet. Das Gesundheitsabkommen zielt auf eine einheitliche, von der EU dirigierte Massnahmenpolitik in Krisensituationen. Es drohen Ausgangssperren und Impfzwang.
Die wichtigsten Punkte:
- Fremde Einmischung bei künftiger Ausrufung einer Notlage
- Fragwürdige Kompetenzen des EWRS
- «EU4Health»: Ein weiteres Programm der EU, um im Namen des Gesundheitsschutzes zu regulieren und zu bevormunden
- Finanzielle Verpflichtungen: 25 Millionen pro Jahr
- Zusätzliche Beamtenstellen
Schweizer Löhne unter Druck?
Zuwanderer und Grenzgänger sind bereit, für tiefere Löhne zu arbeiten. Das sorgt für Lohndruck bei Schweizer Arbeitnehmenden, die im privaten Sektor arbeiten.
Der Schweizer Durchschnittslohn ist rund doppelt so hoch wie in der EU und zwar kaufkraftbereinigt. Darum ist die Schweiz so attraktiv für Zuwanderer und Grenzgänger aus der EU. Beide Gruppen sind bereit, für tiefere Löhne zu arbeiten. Das sorgt für Lohndruck bei den Schweizer Arbeitnehmern. Im Tessin verdienen Grenzgängerinnen und Grenzgänger rund ein Fünftel weniger als die Wohnbevölkerung.
Als Grenzgänger in der Schweiz zu arbeiten, ist äusserst attraktiv: Man kassiert den viel höheren Schweizer Lohn und profitiert von den tieferen Lebenskosten im eigenen Land. So ist es nicht verwunderlich, dass die Zahl der Grenzgänger seit Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU massiv gestiegen ist: Von 164’717 im Jahr 2002 auf aktuell 406’946.
Höhere Löhne, tiefere Inflation, viel weniger Schulden: Die Schweiz steht viel besser da als die Krisen-EU. Mit den EU-Verträgen muss sich die erfolgreiche Schweiz aber der maroden EU anpassen. Damit werden die Grundlagen unseres Wohlstandes schleichend zerstört.
Bahnchaos wie in Deutschland?
Die Schweiz verfügt über einen gut ausgebauten ÖV. Mit den neuen Abkommen kann sich die EU viel stärker in den Schweizer Schienenverkehr einmischen. Es droht: EU-Bahnchaos statt Schweizer Qualität und Pünktlichkeit.
Zugsausfälle, Verspätungen, veraltete Infrastrukturen: In Deutschland herrscht seit Jahren ein Bahn-Chaos. In vielen EU-Ländern sieht es ähnlich aus.
Ganz anders in der Schweiz. Wir haben ein breites ÖV-Angebot: In den Städten wie auch auf dem Land. Dank dem Taktfahrplan fahren auch in den Randzeiten Busse und Züge.
Unser Verkehrsnetz funktioniert nur dank Subventionen. Der EU sind solche staatlichen Beihilfen ein Dorn im Auge. Zum Beispiel die politisch gewollte Verlagerung von der Strasse auf die Schiene. Wenn die EU unsere staatlichen Beihilfen einschränkt, wird unsere Bahn-Infrastruktur verlottern wie in Deutschland.
Die EU will einen «einheitlichen europäischen Eisenbahnraum» schaffen. Die Schweiz wird sich dieser Entwicklung nicht entziehen können: Wir müssen schliesslich auch künftiges EU-Recht übernehmen.
Mit den neuen EU-Verträgen sollen auch ausländische Eisenbahnunternehmen Zugang zum Schweizer Schienennetz erhalten. Anbieter wie FLIXTRAIN interessieren sich aber nur für rentable Strecken.
Die wichtigsten Punkte:
- Schrittweise Öffnung des Schweizer Schienenverkehrs für ausländische Unternehmen
- Qualität und Pünktlichkeit des öffentlichen Verkehrs stark gefährdet
- Taktfahrplan in Gefahr
- Randregionen werden abgehängt
Höhere Strompreise für alle?
Die Strommarkt-Liberalisierung bringt mehr Nachteile: Es drohen höhere und extrem schwankende Strompreise. Die EU wird nach einer Frist von sechs Jahren auf unsere Winterreserven zugreifen können.
Schon heute sehen wir, wie unsicher die Stromversorgung im EU-Raum ist. Der blinde Ausbau der erneuerbaren Energie führt zu einer strukturellen Mangellage: Wind und Sonne produzieren zu wenig und zu unregelmässig Strom – insbesondere im Winter.
Die wichtigsten Folgen:
- Verlust der Preiskontrolle: Die EU-Anbindung führt dazu, dass sich die Schweizer Strompreise den europäischen Preisen annähern, selbst wenn wir genügend eigenen Strom haben. Wenn die Preise in Europa steigen, steigen sie auch in der Schweiz.
- Gefährdung der Versorgungssicherheit: Mangellagen entstehen, wenn zum Beispiel in Deutschland die Sonne nicht scheint und es windstill bleibt. Das ist nicht planbar und zeigt die Schwäche der EU-Energiepolitik. Beispiel Blackout in Spanien vom 28. April 2025.
- Schweiz muss im Interesse der EU Strom produzieren: Nach einer Frist von 6 Jahren darf die Schweiz nicht mehr Winterreserven nach eigenen Regeln bilden
- Bald keine Grundversorgung mehr für Schweizer Haushalte wegen EU: Automatische Übernahme von EU-Recht heisst schrittweise Anpassung an EU-Vorgaben
- Staatliche Förderung von Strom aus Wasserkraft, Wind- und Solar-Energie und auch Kernenergie in Zukunft kaum mehr zulässig
- Reservespeicher für Schweizer Versorgungssicherheit gefährdet
Art. 2 Abs. 1 BV
Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.Art. 140 Abs. 1 lit. b BV
Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet: Der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften.Art. 275 StGB
Wer eine Handlung vornimmt, die darauf gerichtet ist, die verfassungsmässige Ordnung der Eidgenossenschaft oder der Kantone rechtswidrig zu stören oder zu ändern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahrenoder Geldstrafebestraft.Art. 312 StGB
Mitglieder einer Behörde oder Beamte, die ihre Amtsgewalt missbrauchen, um sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen oder einem andern einen Nachteil zuzufügen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahrenoder Geldstrafebestraft.






























