Protokoll Gemeindeversammlung Wald, vom 7. Juni 2016

Anfragen nach § 51 des Gemeindegesetzes

Anfrage von Jean-Pierre Morf, Am Kanal 3, 8636 Wald ZH

Ich ersuche den Gemeinderat Wald, mir höflichst folgende Fragen zu beantworten. Ich beziehe mich auf den Artikel in der WAZ-Ausgabe vom Februar 2016: «FLÜCHTLINGE UNTER UNS».


Frage 1:

Wie viele Asylanten leben zurzeit in der Gemeinde Wald?

In der Gemeinde Wald leben 45 Personen mit dem Status Asylbewerbende, zusätzlich 18 Personen mit dem Status «vorläufig Aufgenommen», total 63 Personen (Stand 30. April 2016).


Frage 2:
Wie setzen sich diese zusammen?
1. Anzahl Familien?
2. Anzahl Einzelpersonen?
3. Wie viele davon sind prozentual Männer, Frauen und Kinder?

Die 63 Personen teilen sich auf in 6 Familien und 8 Einzelpersonen. Männer machen 18 %, Frauen 22 % und Kinder 60 % aus (Stand 30. April 2016).


Frage 3:
-Wie viele davon sind vorläufig aufgenommene Asylanten?
-Wie viele davon anerkannte Flüchtlinge?

Es erfolgt keine spezielle Unterscheidung, da diese Personen alle nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) unterstützt und betreut werden.


Frage 4:
Wie hoch sind die finanziellen Kosten pro Monat für alle Asylanten und Flüchtlinge, die z.Z in der Gemeinde Wald leben? Total inkl. Gemeinde- Kantons und Bundesbeitrag?

Die Kosten für Asylsuchende sind zurzeit nach den Ansätzen des Bundesamtes für Migration (BFM) als Globalpauschale pro Tag und Person auf CHF 56.70 festgelegt. Mit der Betreuung und Finanzierung dieser Personen hat die Gemeinde Wald die Asylorganisation Zürich AOZ beauftragt, welche direkt mit dem Kanton abrechnet. Die Gemeinde vergütet gemäss Leistungsvereinbarung mit der AOZ pro Person und Tag CHF 2.70. Somit fallen der Gemeinde für die Asylsuchenden nur diese Betreuungskosten nach ausgewiesener Personenzahl und Aufenthaltstagen an.


Frage 5:
Wie setzen sich diese Kosten durchschnittlich zusammen pro Einzelperson.
– Wohnung?
– Nahrung?
– Kleidung?
– Schule und Kurse (Sprache, Integration usw.)?
– Versicherungen (Krankenkasse, Zahnarzt, AHV usw.)?
– Zusätzliche Kosten (Billette für ÖV, Taxi usw.)?

Die Kosten pro Einzelperson werden nicht nach Wohnen, Nahrung, Kleider, etc. ausgewiesen. Es werden dabei folgende Vorgaben des Kantonsbeitrages für die 2. Phase berücksichtigt: CHF 18.65 für Unterstützung und CHF 16.05 für Unterbringung. Grundsätzlich hält sich die AOZ an die Asylfürsorgeordnung, die analog der SKOS-Richtlinien gehandhabt wird, jedoch 30 % unter dem Ansatz der SKOS liegt.


Frage 6:

Entspricht es der Tatsache, dass sich alle Asylanten auf dem sozialrechtlichen Existenzminimum und darüber befinden? Wie hoch ist dieser Betrag durchschnittlich pro Person in der Gemeinde Wald?

Die Unterstützungsbeträge an Asylbewerbende liegen 30 % unter dem sozialhilferechtlichen Existenzminimum nach SKOS (siehe auch Antwort 5).


Frage 7:

Wie viele von diesen Asylanten in der Gemeinde Wald gehen einer beruflichen Tätigkeit nach? Sieht die Gemeinde Wald interne Beschäftigungsmöglichkeiten für diese Asylanten? Wenn ja, wie sehen diese aus?

Für Asylbewerbende mit offenem Verfahren – also Ausweis N – bestehen nur sehr beschränkte Erwerbsmöglichkeiten. Die differenzierten Voraussetzungen richten sich nach Art. 43 des Asylgesetzes. Für vorläufig Aufgenommene gelten die Regeln nach den SKOS-Richtlinien analog allen Sozialhilfebeziehenden. Die beruflichen Integrationsmassnahmen werden in Berücksichtigung der Arbeitsfähigkeit, d.h. der Ausbildung, Arbeitskenntnisse, Berufserfahrung, Gesundheit, der Sprachkenntnisse, allfälliger Betreuungsaufgaben von Kindern, etc., nach Vorgaben der SKOS eingeleitet und umgesetzt.


Frage 8:

Der Kanton Zürich übernimmt angeblich diese Kosten vollumgänglich. Entspricht dies wirklich der Tatsache? Wenn nein, wie hoch ist die Differenz, die die Gemeinde Wald übernehmen muss, pro Asylant und pro Monat?

Diese Frage wurde bereits vorgängig beantwortet.


Frage 9:

Gemäss meinen Recherchen bezahlt der Kanton Zürich diese Kosten während zehn Jahren. Mittlerweile gibt es aber auch schon Diskussionen (im Kantonsrat) diese Kosten auf fünf Jahre zu reduzieren. Was meint der Gemeinderat Wald dazu? Könnte die Gemeinde Wald diese Kosten eigenmächtig finanzieren? Wenn ja, wie und wo müsste man diese Kosten generieren (Steuererhöhung usw.)?

Der Gemeinderat wird sich zu gegebener Zeit und in Berücksichtigung allfälliger Mitteilungen des Kantons mit dieser Frage auseinandersetzen.


Frage 10:

Wie verhalten sich die Asylkosten prozentual zum Gemeindebudget?

Gemäss Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Wald sind für die Kostenbeteiligung an die Asylorganisation netto CHF 11’000.00 entrichtet worden. Dies entspricht 0,02 Prozent des Gesamtaufwandes 2015 der Gemeinde Wald ZH.


Frage 11:

Der Kanton Zürich hat kürzlich mitgeteilt, dass die Asylaufnahmequote für die Gemeinden noch bis Sommer 2016 stabil bleibt (0,2% pro Einwohner) Da es mehr als nur offensichtlich ist, dass diese Quote danach nochmals erhöht werden, frage ich den Gemeinderat, was er in diesem Fall gedenkt zu unternehmen?

Ob und wann eine Erhöhung der Asylaufnahmequote– die momentan 0,7% der Wohnbevölkerung beträgt – zum Tragen kommt, ist weiterhin unklar. Die Gemeinde Wald setzt sich weiterhin mit der Suche geeigneter Unterkünfte auseinander. In regelmässiger Koordination zwischen allen involvierten Stellen und Fachpersonen wird die Situation laufend neu beurteilt und die dann notwendigen Massnahmen eingeleitet.


Frage 12:
Bekanntlich ist die Soziale Wohlfahrt der zweithöchste Posten im Budget. Wie setzen sich diese
Kosten zusammen?
-Wie viel Prozent sind Asylanten?
-Wie viele Prozent Ausländer?
-Wie viel Prozent sind Eingebürgert?
-Wie viel Prozent sind Schweizer?
-Wie viel Prozent sind zwischen 0 und 18 Jahre?
-Wie viel Prozent sind zwischen 18 und 50 Jahre?
-Wie viel Prozent sind über 50 Jahre?
-Wie viel Prozent beziehen Ergänzungsleistungen?
-Wie lange ist eine durchschnittliche Bezugsdauer pro Bedürftigem und Kategorie?

Sozialhilfebeziehende nach Nationalitätengruppen:
Schweizer/innen: 47,1 %, Personen ausländischer Herkunft: 52,9 %
Sozialhilfebeziehende, Verteilung nach Altersklassen:

0-25 Jahre: 40,2 %,

26-64 Jahre: 58,8 %,

über 65 Jahre: 1,0 %

Bezügerquote Zusatzleistungen zur AHV:

2,4 % oder 224

Beziehende Unterstützungsdauer der abgeschlossenen Sozialhilfedossiers:

Bis 1 Jahr: 63,0 %,

1-2 Jahre: 15,2 %,

2-4 Jahre: 6,5 %,

über 4 Jahre: 15,2 %


Frage 13:

Gemäss meiner Information erhält ein Asylant mehr Geld als ein Pensionär, der sein ganzes Leben gearbeitet und einbezahlt hat. Wie sieht dies konkret in der Gemeinde Wald aus? Ich bitte den Gemeinderat Wald, mir ein reelles Beispiel dafür zu nennen.

-Wie viel erhält ein Asylant?
-Wie viel erhält ein Pensionär mit Ergänzungsleistungen?
-Wie viel erhält ein Pensionär ohne Ergänzungsleistungen?

Grundsätzlich steht das Existenzminimum nach den Ergänzungsleistungen über dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum, dieses wiederum über dem sozialhilferechtlichen und die Unterstützung für Asylsuchende ca. 30 % unter demjenigen der Sozialhilfe nach SKOS-Richtlinien. Aufgrund des Datenschutzes können keine reellen Beispiele genannt werden. Die Berechnung des Anspruches auf die «bedarfsabhängigen Unterstützungsleistungen» müssen jeweils entsprechend der aktuellen, individuellen Situation der betroffenen Person und in Anwendung der Gesetzesgrundlagen und Richtlinien festgesetzt werden.


Jean-Pierre Morf verzichtet auf eine Stellungnahme und bedankt sich für die Beantwortung seiner Fragen.


Wald ZH.ch


1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (5 Bewertungen, Durchschnittlich: 4,40 von 5)
Loading...
"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"
Veröffentlicht unter Allgemein, Einkommensteuer, Finanzen, Gesetz, Natur, Politik, Staat, Widerstand