«Soll man die Kinder zum Vater prügeln?»

Im Zürcher Limmattal liefern sich die Eltern von drei Söhnen einen erbitterten Streit um das Besuchsrecht. Die Mutter hat dieses verweigert, trotzdem sprach das Gericht sie frei.

Der Fall ist ein Klassiker zum traurigen Thema Kampf um die gemeinsamen Kinder. «Soll man die drei Kinder mit Peitschenhieben zum Vater prügeln?», wollte der Anwalt der Mutter am Dienstag am Bezirksgericht Dietikon von der Gegenseite wissen. Oder sollte man die drei Schüler im heutigen Alter von 13 und 14 Jahren lieber in Handschellen legen, betäuben und mit der Polizei zu ihrem Erzeuger bringen, plädierte der Verteidiger weiter.

«Tatsache ist, dass die Kinder ihren Vater nicht sehen wollen», sagte er. Dieser freie Willensentscheid von drei Jugendlichen sei zu akzeptieren. Der Jurist vertrat die 49-jährige Mutter, die im Gegensatz zu ihrem Ex-Lebenspartner verzichtet hatte, persönlich vor den Schranken zu erscheinen. Der Vater war mit seinem Rechtsanwalt vor Ort und verlangte die Verurteilung seiner früheren Freundin.

Liebes-Aus vor fünf Jahren

Mann und Frau hatten sich Ende der 1990er-Jahre verliebt. Zwischen Frühjahr 2000 und Mitte 2001 brachte die Mutter mit Zwillingen und einem weiteren Kind insgesamt drei Söhne zur Welt. Zunächst schien die Familienwelt des nicht verheirateten Schweizer Paares idyllisch. Bis die Beziehung der Eltern vor fünf Jahren in die Brüche ging.

Die Obhut über die Kinder wurde der Mutter übertragen, der Vater erhielt im September 2011 ein Besuchsrecht. Was allerdings schon bald zu heftigen Auseinandersetzungen führte. So weigerte sich die Mutter wiederholt, ihre Kinder herauszugeben. Die gesamten Herbstferien 2011 verbrachte sie mit ihren Söhnen in Italien. Obwohl dem Vater auch ein Ferienbesuchsrecht zustand.

Vater reichte Strafanzeige ein

Der enttäuschte und verletzte Immobilien-Unternehmer reagierte mit einer Strafanzeige. Zunächst mit Erfolg. So erliess das Statthalteramt Dietikon im Januar 2012 einen Strafbefehl. Demnach wurde die Mutter wegen mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen zu einer Busse von 800 Franken verurteilt.

Die Schweizerin legte Einsprache ein und liess ihren Rechtsvertreter am Bezirksgericht Dietikon nun auf einen vollen Freispruch plädieren. Am Prozess kam heraus, dass das Obergericht inzwischen dem Vater das Besuchsrecht entzogen hat. Weshalb der Verteidiger der Mutter von einer zwecklosen Vergangenheitsbewältigung seitens des Vaters sprach. Zudem habe das Statthalteramt in seinem Strafbefehl krass gegen das Bestimmtheitsgebot verstossen. So sei gar nicht klar, was seiner Klientin konkret vorgeworfen werde.

Vater unterliegt: Freispruch

Der Anwalt des Vaters sah es anders und forderte die Betätigung der Busse. Er warf der Mutter vor, eigenmächtig vorgegangen zu sein. Zudem habe sie die Kinder manipuliert und betreibe eine gezielte Entfremdung zwischen Vater und Söhnen. So seien hunderte von Briefen seines Mandanten unbeantwortet geblieben.

Das Gericht kam schliesslich zu einem Freispruch. Die zuständige Sozialbehörde der Gemeinde habe der Mutter bei der Besuchsrechtsregelung gar keine Pflichten auferlegt, erklärte der zuständige Einzelrichter dazu. Im Strafbefehl sei deshalb die Unterlassung der Mutter nicht konkret umschrieben. Somit sei der Freispruch aus rein technisch-juristischen Gründen erfolgt.

Weitere Prozesse dürften folgen

Mit diesem Urteil ist die Angelegenheit allerdings alles andere als abgeschlossen. So hatte der Anwalt des Vaters vor den Schranken ausgeführt, dass man bereits neun weitere Verletzungen des Besuchsrechts zur Anzeige gebracht habe. Damit stehen wohl weitere Prozesse auf dem Programm.


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