Das Bundesgericht macht Abstriche am gemeinsamen Sorgerecht. Damit werde unkooperatives Verhalten belohnt, sagen die Kritiker.
Es war ein Sieg für die Väter. Seit dem 1. Juli 2014 ist die gemeinsame elterliche Sorge nach einer Scheidung die Regel. Doch keine Regel ohne Ausnahme. Wie diese aussieht, hat das Bundesgericht mittlerweile definiert. Demnach können erhebliche und andauernde Konflikte oder eine gestörte Kommunikation zwischen den Eltern ausreichen, um das Sorgerecht einem Elternteil allein zu übertragen. Die höchsten Richter taxieren es als «nicht sachgerecht», denselben strengen Massstab anzulegen, wie er für den Sorgerechtsentzug gegenüber den Eltern im Rahmen einer Kinderschutzmassnahme gilt, also beispielsweise in Fällen von Gewalttätigkeit oder Krankheit der Eltern.
Das Urteil provoziert Kritik. «Das Bundesgericht riskiert, destruktives Verhalten zu belohnen und einen gefährlichen Fehlanreiz zu setzen», sagt Markus Theunert, Präsident des Dachverbands der Schweizer Männer- und Väterorganisationen. So könne der hauptbetreuende Elternteil davon ausgehen, die alleinige elterliche Sorge zu erhalten, «wenn er sich nur hinreichend lange hinreichend unkooperativ verhält». Da in den meisten Fällen noch immer die Mütter die Kinder mehrheitlich betreuen, erhielte sie in solchen Streitfällen die elterliche Sorge allein – wie unter dem alten Recht. Für Nationalrätin Margret Kiener Nellen (SP) wäre dies angemessen. Viele Väter, so zeige ihre Berufserfahrung als Anwältin, würden nur bei den für das Kind wichtigen Entscheiden auf gleichberechtigte Mitsprache pochen. «Geht es hingegen um die alltägliche Betreuung und Erziehung, bleiben sie den Kindern noch zu gern fern.» Kiener Nellen spricht von einem «Sieg für das Kindeswohl». Befänden sich die Eltern im Dauerkonflikt, sei eine Alleinzuteilung des Sorgerechts sinnvoller.
Unklare Vorgaben des Parlaments
Theunert hingegen wirft dem Bundesgericht vor, einen politischen Willen zu konstruieren, den der Gesetzgeber so nicht zum Ausdruck gebracht habe. Auch Claudine Esseiva, die Generalsekretärin der FDP-Frauen Schweiz, spricht von einem «rückwärtsgerichteten Entscheid», der nicht im Sinne des Parlaments sei. Das Bundesgericht indes bezeichnet es als unklar, welche Messlatte das Parlament für eine Alleinzuteilung genau anlegen wollte. Dies lasse sich aufgrund der Botschaft und der parlamentarischen Beratung des Gesetzes «nicht mit abschliessender Sicherheit eruieren». Klar ist hingegen: Über die Zuteilungsfrage muss neu entschieden werden, wenn dies «wegen wesentlicher Änderung der Verhältnisse zur Wahrung des Kindeswohls nötig ist».
Theunert appelliert an die Gerichte, den Bundesgerichts Entscheid «mit der gebotenen Zurückhaltung» anzuwenden und die Einschränkungen genau zu befolgen. So besteht laut Bundesgericht kein Anlass für eine Alleinzuteilung, wenn es bloss punktuell zu Streitereien kommt, so wie sie insbesondere bei einer Trennung oder Scheidung der Fall sein könne.
Die höchsten Richter betonen, die Alleinzuteilung müsse die «eng begrenzte» Ausnahme bleiben. Gleichwohl befürchten die Männer- und Väterorganisationen einen Dammbruch. FDP-Frau Esseiva sieht diese Gefahr nicht. Der Grundsatz des gemeinsamen Sorgerechts bleibe im Gesetz verankert, ruft sie in Erinnerung. Nationalrat Alec von Graffenried (Grüne) genügt dies freilich nicht: «Wichtig ist, dass die Gerichte die elterliche Sorge weiterhin generell gemeinsam belassen.» Zudem müsse eine Alleinzuteilung jenem Elternteil zukommen, der besser in der Lage sei, das Kindeswohl zu respektieren und eine Beziehung zum anderen Elternteil zuzulassen. «Das muss nicht die Mutter sein.»
(Tages-Anzeiger)
Sehr geehrte Frau Margret Kiener Nellen,
Ich erwarte unverzüglich Ihren Demission aus ALLEN politischen Ämter!
Sie und Ihre Aussagen sind ein blanker Hohn gegenüber allen Väter in diesem Land! – Schämen Sie sich!
– Und zahlen Sie endlich korrekt und anständig Steuern!
Freundliche Grüsse
Jean-Pierre Morf