Widerstand gegen Präimplantationsdiagnostik

Bern – Von der Untersuchung an Embryos im Reagenzglas sei es nicht mehr weit zum Designerkind, glauben die Gegner der Präimplantationsdiagnostik. Sie bekämpfen die Verfassungsänderung, über die am 14. Juni abgestimmt wird.

Heute dürfen nur drei Embryos im Reagenzglas gezeugt werden. Um sinnvolle Rahmenbedingungen für die Präimplantationsdiagnostik zu schaffen, soll diese Grenze in der Verfassung aufgehoben werden. Mit einer Gesetzesänderung sollen in einem zweiten Schritt Untersuchungen an künstlich befruchteten Embryos vor der Einpflanzung in den Mutterleib zugelassen werden.

Ein überparteiliches Komitee aus Vertretern von SVP, SP, CVP, BDP, EVP und EDU bekämpft bereits die vom Parlament beschlossene Verfassungsänderung. Sie wehren sich einerseits gegen den «Verbrauch» Tausender Embryonen, andererseits machen sie sich Gedanken über künftige medizinische und gesellschaftliche Entwicklungen.

Unerwünscht und vermeidbar

Menschen mit einer Behinderung würden künftig als unerwünschte und vermeidbare Risiken und als Belastung betrachtet, sagte der Thurgauer CVP-Nationalrat Christian Lohr, der selber unter einer körperlichen Behinderung leidet. Es bestehe die Gefahr, dass sie als lebensunwert gebrandmarkt würden.

Lohr befürchtet, dass die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik einen starken gesellschaftlichen Druck auf werdende Eltern auslösen würde, behindertes Leben zu verhindern. Es könnte so weit kommen, dass Versicherungen Gentests verlangten, um eine Behinderung auszuschliessen. Dazu dürfe man es nicht kommen lassen.

Nach Ansicht von Dominique de Buman (CVP/FR) führt die Verfassungsänderung auf die schiefe Ebene. Dürften erst überzählige Embryos erzeugt werden, seien Tür und Tor geöffnet für jedes denkbare Fortpflanzungsverfahren, sagte er. Schon die vom Parlament beschlossenen Untersuchungen erlaubten eine Auswahl nach «lebenswert» und «lebensunwert».

De Buman warnte davor, den Weg der Eugenik einzuschlagen. Die Auslese vermeintlich gesunder und hochwertiger Menschen entspringe der irrigen Vorstellung, dass man eine Gesellschaft ohne Behinderungen und Krankheiten planen könne. «Der Mensch kann und soll Leiden mindern, aber er wird es nicht aus der Welt schaffen können», sagte er.

Keine Grenzen mehr

Auch Sylvia Flückiger-Bäni (SVP/AG) befürchtet, dass die Herstellung überzähliger Embryos die Schranken öffnen würde für eine «Reproduktionsmedizin ohne Grenzen». Die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin spreche sich schon heute für Embryonenspende oder die Leihmutterschaft aus.

Auch das vorsorgliche Einfrieren von Eizellen, etwa zur Verwendung nach der Karriere der Frau, werde bereits diskutiert. «Ich frage mich, wohin diese Reise noch gehen soll», sagte Flückiger-Bäni.

Ziel der Gegner ist nicht nur die Verhinderung der Verfassungsänderung, sondern auch die Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes. Mit diesem hat das Parlament den Bogen ihrer Ansicht nach überspannt. Marianne Streiff-Feller (EVP/BE) erinnerte daran, dass Untersuchungen auf Chromosomenanomalien erlaubt werden sollen, zudem die Entwicklung von bis zu zwölf Embryos und das Einfrieren überzähliger Embryos.

Heilen statt beseitigen

Damit werde Tür und Tor geöffnet zur Selektion von Menschen, sagte Streiff-Feller. Dies setze für eine humane Zukunft der Gesellschaft die falschen Signale. «Die Rechtsordnung und die Medizin sollen auf die Heilung kranker Menschen inklusive kranker Embryos zielen und nicht auf deren Beseitigung», sagte sie.

Die Referendumsfrist für die Gesetzesänderung beginnt erst nach einer allfälligen Annahme der Verfassungsänderung zu laufen. Dass dagegen Unterschriften gesammelt würden, steht so gut wie fest.

Der Bundesrat wollte bei der Zulassung der PID weniger weit gehen als das Parlament. Insbesondere wollte er Untersuchungen im Reagenzglas nur jenen Paaren erlauben, die bekanntermassen Träger schwerer Erbkrankheiten sind. Viele von ihnen verzichteten heute auf ein Kind, weil sie ihre Krankheit nicht weitergeben wollen. Damit sollte auch dem so genannten PID-Tourismus in Länder mit liberaleren Gesetzen ein Riegel geschoben werden. (bg/sda)


Nein zur PID.ch


News.ch


1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (5 Bewertungen, Durchschnittlich: 5,00 von 5)
Loading...
"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"
Veröffentlicht unter Allgemein, Eidgenössische Volksinitiativen, Natur, Politik, Staat, Verantwortlichkeit, Widerstand