Wenn 5 von 12 ukrainischen Schutzsuchenden aus Afrika kommen – dann braucht es Antworten!

Der Krieg in der Ukraine hat vor allem Frauen und Kinder in die Flucht geschlagen. Dass ihnen die Schweiz mit dem Schutzstatus S schnell und unbürokratisch hilft, ist eine Selbstverständlichkeit. Trotzdem ist Wachsamkeit angebracht. Zum einen ist zu verhindern, dass Wirtschaftsmigranten den Status S missbrauchen. Zum andern nutzen links-grüne Kreise die Lage aus, um ihre schädliche Migrationspolitik durchzudrücken.

Der Bundesrat hat schnell gehandelt und im März innert weniger Tage den sogenannten Schutzstatus S aktiviert. Dieser erlaubt es, die Kriegsvertriebenen aus der Ukraine schnell und unbürokratisch aufzunehmen. Aktuell sind in der Schweiz etwa 51’000 Kriegsvertriebene aus der Ukraine registriert. Bis September rechnet der Bund mit bis zu 120‘000 Personen. Tritt dies ein und zählt man die übrigen Asylbewerber, den Familiennachzug, sowie die reguläre Migration etwa via Personenfreizügigkeit hinzu, dann wird unser kleines Land allein 2022 um 250’000 Menschen wachsen.

So berechtigt die Hilfe für die Kriegsvertriebenen ist – sie hat eine Kehrseite: Die finanziellen Folgen für unser Land sind enorm. Pro 40’000 Flüchtlinge rechnet allein der Bund mit zusätzlichen Ausgaben in der Höhe von 1 Milliarde Franken. Weitere Kosten, die bei den Kantonen und Gemeinden für Schulen, im Gesundheitsbereich, in der Sozialhilfe oder bei der Sicherheit anfallen, sind hier noch nicht eingerechnet. Bei allem Mitgefühl – bei so hohen zusätzlichen Ausgaben sind wir verpflichtet, kritisch hinzuschauen, das sind wir den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern schuldig. Dass von den 12 Personen mit S-Status, die unlängst einer Aargauer Gemeinde zugewiesen wurden, alle Männer sind und 5 aus Afrika stammen, wirft zudem Fragen auf.

Ein Kenianer oder Libanese, der vorgibt in der Ukraine gelebt zu haben, oder der tatsächlich vor dem Krieg dort gelebt, aber keinen ukrainischen Pass hat, kann genauso gut zurück in sein Heimatland. Da darf kein Status S gewährt werden. Und wir müssen auch kein schlechtes Gewissen haben. In einer Interpellation fordert die SVP deshalb vom Bundesrat Antworten.

Dass Asylmigranten versuchen das System auszunutzen, wäre wenig überraschend. Bietet der Status S gegenüber der vorläufigen Aufnahme doch einige Vorteile: den schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt, den sofortigen Familiennachzug und Reisefreiheit – sogar Reisen ins Heimatland sind erlaubt.

Zwar ist der Status S auf dem Papier rückkehrorientiert. Es mehren sich jedoch die Zeichen, dass dies reine Theorie ist. Hinter den Kulissen arbeitet Links-Grün daran, die Migrationspolitik nach ihrem Gusto umzubauen. Offenbar mit Erfolg: Vor zwei Tagen teilte die Generalsekretärin der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) mit, der Status S könne erst deaktiviert werden, wenn der Wiederaufbau in der Ukraine abgeschlossen sei – was sicher länger als 5 Jahre dauere. Im Klartext: viele der ukrainischen Geflüchteten – oder jene, die sich dafür ausgegeben haben – bleiben für immer hier.

Wir müssen jetzt Kriterien definieren, ab wann eine Rückkehr zumutbar ist. Das Kriegsgeschehen verlagert sich immer mehr nach Osten. Sollte sich dies bestätigen, gilt es darüber nachzudenken, den Schutzstatus S regional zu beschränken und diesen nur noch Leuten aus der Ostukraine zu gewähren. Sobald der Krieg zu Ende ist, müssen die Ukrainer aus meiner Sicht zurückkehren. Wir können nicht warten, bis alles wiederaufgebaut ist, denn nach 5 Jahren in der Schweiz hat jeder Anrecht auf eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung. Damit würden die meisten für immer in der Schweiz bleiben – obwohl es diese Menschen für den Wiederaufbau brauchen würde.


bundesrat_2022

Interpellation:

Der Bundesrat hat im März 2022 beschlossen, erstmals den Schutzstatus S anzuwenden. Daraus ergeben sich folgende Fragen:

1. Wie viele Personen mit S Status inkl. Angabe der Nationalität, Geschlecht, Geburtsdatum befinden sich aktuell in der Schweiz?

2. Wie viele Personen nach Kalenderwoche aufgeschlüsselt, haben den S Status erhalten, welche über keine Ukrainische Staatsbürgerschaft verfügen?

3. An wie vielen Personen wurde bisher der S Status verwehrt oder aberkannt, was waren die Gründe? Wo befinden sich diese Personen nun (Asyl, Ausreise)?

4. Wie viele Familiennachzugsgesuche von Personen mit S Status wurden bewilligt?

5. Wie viele Personen mit S Status sind wieder zurückgegangen (aufgeschlüsselt nach Regionen in der Ukraine)?

6. Mit wie vielen Personen rechnet der Bund per Ende 2022 mit S Status, Asylantrag, Personenfreizügigkeit, Drittstaaten, Familiennachzug?

7. Wie haben sich die Asylgesuche Anzahl Personen inkl. Nationalität entwickelt (aufgeschlüsselt nach Kalenderwoche) seit Einführung des S Status?

8. Warum erhalten Personen, welche eine Staatsbürgerschaft aus Usbekistan, Libanon, Pakistan, Nigeria, Kenia haben, einen S Status, sie könnten doch Schutz in ihrem Heimatland haben?

8.1 Wie wird bei diesen Personen geprüft, ob sie wirklich in der Ukraine gelebt haben, besteht hier ein Missbrauchspotential?

8.2 Haben diese Personen auch Anrecht auf Familiennachzug, da sich ihre Familie unter Umständen in ihrem Heimatland und nicht in der Ukraine befinden?

9. Mit wieviel Kosten rechnet der Bund für die Personen im Asylbereich und mit Schutzstatus für 2022, 2023 und 2024? Direkte Kosten durch den Bund, sowie übrige Kosten von Kantone, Gemeinden, Gesundheitswesen etc. (Vollkostenrechnung)?

10. An welche Kriterien knüpft der Bundesrat die Aufhebung des S Status?

10.1 Ist es ein plausibles Szenario, dass mit Kriegsende der S Status nicht aufgehoben wird und es dann zum Familiennachzug kommen wird? Mit welchem Faktor rechnet der Bundesrat beim Familiennachzug?

10.2 Für wie realistisch erachtet der Bundesrat, dass der S Status innerhalb von 5 Jahren nicht wiederrufen wird?

11. Sieht der Bundesrat Handlungsbedarf bezüglich Lehrpersonenmagel, Ärztemangel, Pflegemangel welche durch die Zuwanderung nochmals massiv verschärft werden? Hat der Bundesrat ein Szenario mit wieviel zusätzlichen Fachpersonen gerechnet werden muss?


Martina Bircher, Nationalrätin, Aarburg


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