Mahnwache: Wo sind die Kinderrechte?
Zwei Kinder sollen am Freitag, dem 15. September 2023, angeordnet von der KESB Gelterkinden-Sissach per Bundesgerichtsbeschluss und mit Androhung von Polizeigewalt, gegen ihren Willen einen Masernimpfstoff gespritzt bekommen.
Die Mutter der betroffenen zwei Kinder im Interview bei Hoch2.tv vom 23. August 2023:
- Aktuelle Rechtslage zu Zwangsimpfungen & Fall Honegger (00:43)
- Auswirkungen auf die Kinder & Rechte der Kinder am eigenen Körper (04:16)
- Doppelte Rechts-Standards (11:16)
- Notwendigkeit der Öffentlichkeit dieses Verfahrens (16:39)
- Impfentscheidung durch schlechte Erfahrungen (17:53)
- Verbleibende rechtliche Möglichkeiten & Gefährlichkeit des Masernimpfstoffs (21:58)
- BAG: Impfempfehlung, aber keine Impfstoffempfehlung (26:59)
- Haftung bei Zwangsimpfung (29:26)
- Rolle der Schulen (33:06)
- Auswirkungen auf die Psyche durch Vorgehen der Behörden (09:06)
- Staatlicher Impfzwang in der Schweiz realistisch? (44:00)
- Unterstützung der Betroffenen gegen Zwangsimpfung (46:40)
Wir machen auf Zwangsimpfungen in der Schweiz aufmerksam und zeigen Solidarität mit den Kindern!
In unserer Verfassung steht:
Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit (Art. 10 Abs. 2 BV).
Die Kinder wehren sich rechtlich, so gut sie können. Ohne Druck von der Öffentlichkeit können sich aber solche Anordnungen zu medizinischen Eingriffen gegen den eigenen Willen wiederholen – darum gilt es, Präsenz zu zeigen und klar Stellung zu beziehen!
- Bringt Strassenkreide aus Gips in allen Farben zur Mahnwache mit, um klare Botschaften auf öffentlichen Strassen hinterlassen zu können.
- Sonnenblumen und Zeichnungen zur mentalen Unterstützung der Kinder sind ebenso herzlich willkommen.
Leiter der KESB Gelterkinden-Sissach räumt den Posten
Impfzwang für Kinder ohne politische Legitimation?
Wie setzt man in der Schweiz eine Impfpflicht für Kinder durch?
Am Volk vorbei über das Bundesgericht die Verhältnisse in wenigen Jahren zu ändern, ist nicht rechtsstaatlich und demokratisch. In der Schweiz ist die Gesetzgebung eigentlich ein Prozess über eine breite öffentliche Debatte und die National- und Ständeräte. Das Volk kann ein Gesetz über ein Referendum stoppen oder neue Gesetze über eine Volksinitiative erreichen. Doch hier, im Bundesgerichtsurteil 5A_789/2019 ist es genau so geschehen: 5 Bundesrichter haben über ein bisher nicht nachvollziehbare Praxisänderung den Staat zum wesentlichen Faktor über die Impfentscheidung bei Kindern gemacht. Lassen Sie sich nicht täuschen: Es geht schon lange nicht mehr um eine Masernimpfung bei getrennten oder geschiedenen Eltern.
Wir haben bereits Folgeurteile gesehen, in denen Richter es als kindeswohlgefährdend bezeichnen, wenn die Eltern ihre Kinder nicht nach dem BAG Impfplan mit mindestens 37 Basisimpfungen impfen. Auch gibt es Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, die Müttern vorwerfen, dass sie ihre Kinder vernachlässigen, weil sie eine empfohlene Impfung nicht gemacht haben oder Väter dabei beraten, gut informierten Müttern die Kinder wegzunehmen. Wenn Sie sich bei uns genau informieren werden Sie feststellen: Die BAG Impfempfehlung ist schon lange für viele Kinder keine Empfehlung mehr, sondern purer Impfzwang!!!
Mit E- Mail vom 19. März 2023 haben wir alle National- und Ständeräte angeschrieben. Wir hoffen und erwarten, dass die Räte die Gesetzgebung wieder in ihre Hände nehmen. Es muss eine breite öffentliche Debatte beginnen. Was will das Volk wirklich? Und was entspricht dem internationalen Menschrecht? Wie gut sind die Kinderimpfungen heute in der Zulassung und in der Produktion kontrolliert? Woher kommen die grossen gesundheitliche Probleme der letzten 30 Jahre in punkto Allergien, Aufmerksamkeitsproblemen, Fertilität? Die Fruchtbarkeit ist inzwischen so schwierig geworden, dass 70% der jungen Erwachsenen in den westlichen Staaten medizinische Hilfe bei der Erfüllung des Kinderwunsches benötigen und zum Beispiel die Spermiequalität immer mehr sinkt. Dies deutet auf zunehmende Gesundheitsprobleme hin, ein israelischer Forscher verwies auf den Zusammenhang zwischen Fruchtbarkeit und Grundgesundheit.
Wir hoffen, die Räte erkennen die Brisanz der Situation, die Illegalität des Vorgehens von drei Bundesrichtern der zweiten zivilrechtlichen Abeitlung bei der Praxisänderung und den verweigerten Akteneinsichten bzw. der gegen das Bundesgerichtsgesetz verstossenden Bearbeitung von Ausstandsgesuchen und Revisionen.