Kanton Zürich Gesundheitsgesetz (GesG) Publikationsdatum: 01.01.2026 Der Regierungsrat kann nach Art. 22 EpG Impfungen obligatorisch erklären [Art. 54 Abs. 2 GesG]. Mit Busse bis Fr. 50’000 wird bestraft, wer vorsätzlich eine gestützt auf § 54 Abs. 2 obligatorisch erklärte Impfung…



































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