Jeder 2. Sozialhilfebezüger hat keinen Schweizer Pass

Über die Hälfte der Sozialhilfebezüger stammt aus dem Ausland. Linke wollen sie besser ins Arbeitsleben integrieren, Rechte fordern strengere Vorschriften.

285’756 Personen bezogen im Jahr 2015 Sozialhilfe – rechnet man auch die anerkannten und vorläufig aufgenommen Flüchtlinge mit ein, die sich weniger als fünf respektive sieben Jahre in der Schweiz aufhalten. Das sind 18 Prozent mehr als noch fünf Jahre zuvor. Die Zahl der Schweizer Sozialhilfeempfänger stieg um 12 Prozent auf 139’255 an, die Zahl der ausländischen Sozialhilfeempfänger um 25 Prozent auf 146’501 (siehe Box).

40’800 Sozialhilfebezüger aus der EU

Die höchste Sozialhilfequote wiesen 2015 ausländische Sozialhilfebezüger aus Afrika auf (26’013, 30%). 2010 waren es noch 16’365. Aus Asien stammten 15’111, aus Lateinamerika 6665 Personen. Aus EU-Staaten bezogen 2015 40’791 Personen Sozialhilfe. Im Jahr 2010 waren es mit knapp 30’000 Personen ein Viertel weniger.

Im Flüchtlingsbereich verdoppelte sich die Zahl der Sozialhilfeempfänger innert fünf Jahren von 9440 (2010) auf 20’130 (2015). Über die Hälfte davon stammte aus Eritrea, gefolgt von Flüchtlingen aus Syrien und China. 2015 hatten von allen Sozialhilfebezügern 51 Prozent keinen Schweizer Pass.

«Aufenthaltsbewilligung entziehen»

Die Sozialhilfekosten steigen stetig: Ein Empfänger der wirtschaftlichen Sozialhilfe hat 2014 im Durchschnitt 9880 Franken bekommen. Insgesamt gaben Bund, Kantone und Gemeinden 2014 7,9 Milliarden Franken für die Sozialhilfe aus.

«Die Zahlen sind alarmierend», sagt Thomas de Courten, SVP-Nationalrat und Mitglied der Kommission für soziale Sicherheit (SGK). Das Schweizer Sozialhilfesystem verleite dazu, sich auf der Hängematte auszuruhen statt sich Arbeit zu suchen. Das müsse sich ändern. «Die Auszahlung der Sozialhilfe sollte von einer Mindestaufenthaltsdauer abhängen und an die Anzahl Steuer- oder Beitragsjahre gekoppelt werden», fordert de Courten. Wer zu einem späteren Zeitpunkt eingebürgert werde, müsse sich dazu verpflichten, die Sozialhilfe zurückzuzahlen.

Parteikollege Adrian Amstutz (SVP) geht noch einen Schritt weiter. Wegen der zunehmenden finanziellen Belastung der Gemeinden soll Ausländern die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung entzogen werden, die «dauerhaft und erheblich» von Sozialhilfe abhängig sind: «Ausländer, die nicht für sich selber und ihre Familie sorgen können, müssen gehen Ausserdem sei die vom Volk beschlossene Einschränkung der Zuwanderung umzusetzen.

«Diplome von Migranten anerkennen»

SP-Nationalrätin und SGK-Mitglied Bea Heim dagegen plädiert für eine bessere Integration der ausländischen Personen ins Erwerbsleben: «Migrantinnen und Migranten müssen vom ersten Moment an Sprachkurse absolvieren können. Spracherwerb ist die Grundvoraussetzung für Teilhabe – nicht nur im Arbeitsmarkt.»

Ausserdem müssten ausländische Diplome und Ausbildungen viel einfacher anerkannt werden. Flüchtlinge, die keine Arbeitsbewilligung haben, sollten gemäss Heim zumindest bezahlte Praktika absolvieren dürfen, damit sie nicht in der Sozialhilfe landen. «Wir nutzen das Potenzial dieser Leute viel zu wenig. Dazu kommt: Wer nicht arbeiten darf, fühlt sich entwertet», sagt Heim.

Erst in der Sommersession hat der Ständerat ein Postulat angenommen, das vom Bundesrat verlangt, zu prüfen, ob der Bund den Zugang zur Sozialhilfe für Ausländer aus Drittstaaten einschränken oder ausschliessen kann. Auch der Bundesrat hatte die Annahme des Postulates beantragt. Abgelehnt dagegen hatte der Nationalrat in der Frühlingssession eine Motion, die verlangte, Einwanderer aus Staaten ausserhalb der EU und Efta für eine Dauer von drei bis fünf Jahren von der Sozialhilfe auszuschliessen.

(von D. Pomper)


20 Minuten.ch


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