Der Nationalrat will die Gerichte nicht explizit auffordern, die alternierende Obhut zu prüfen. Die Väterlobby erwägt ein Referendum gegen das revidierte Kindesunterhaltsrecht.
Die Revision des Unterhaltsrechts ist eine Gleichstellungsvorlage. Kinder von unverheirateten Eltern sollen künftig finanziell gleich gut versorgt werden wie Kinder von geschiedenen Eltern. Zu diesem Zweck führt der Bund den so genannten Betreuungsunterhalt ein, den Betrag, den die Betreuung eines Kindes kostet, inklusive Erwerbsausfall und diversen Auslagen. Heute werden die Alimente unterteilt in Kindesunterhalt und – bei geschiedenen Eltern – Ehegattenunterhalt.
Das Parlament begrüsst die Gesetzesrevision grossmehrheitlich. Opposition kommt von der Väterlobby, vor allem von den beiden Dachverbänden Männer.ch und Gecobi (Vereinigung für gemeinsame Elternschaft). Auch die FDP-Frauen haben Vorbehalte gegen die Gesetzesänderung. Die Kritik zielt darauf ab, dass die Alimentenpflicht auf ledige Eltern ausgedehnt wird, ohne umgekehrt den Erwerbsanreiz für Mütter zu erhöhen und die Teilung der Kinderbetreuung zu fördern.
Selbstverständlich oder nicht?
Deshalb haben die beiden Dachverbände zusammen mit den FDP-Frauen und weiteren Organisationen in der Rechtskommission des Ständerats einen Passus für das revidierte Unterhaltsrecht eingespiesen, der die alternierende Obhut, also die hälftige Aufteilung der Kinderbetreuung zwischen Vater und Mutter, fördern würde. Die Gerichte sollen damit aufgefordert werden, die alternierende Obhut auf Antrag zu prüfen. Zudem wären sie explizit angehalten, dem Recht des Kindes auf Kontakt zu beiden Elternteilen gebührend Rechnung zu tragen.
Der Nationalrat hat diese Ergänzung in seiner Debatte am Mittwochvormittag abgelehnt. Das Anliegen sei selbstverständlich und gelte schon heute. Das stimmt: Auf Antrag prüft das Gericht nahezu alles. Die Väter erhoffen sich aber vom expliziten Wortlaut eine Signalwirkung auf die Rechtsprechung. Auch der Bundesrat sieht es so. «Ich weiss nicht, ob das so selbstverständlich ist», sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga im Rat. Eine Trennung bewirke meistens, dass sich der Kontakt der Kinder zu einem Elternteil deutlich verändere. Es brauche ein Augenmerk auf diese besondere Situation, der Bundesrat befürworte deshalb den Zusatz.
Hilfe von SVP und Grüne
Oliver Hunziker, Präsident von Gecobi, freut sich über die Haltung des Bundesrats. Über den Entscheid des Nationalrats ist er aber enttäuscht. Sollte der Ständerat, der nun nochmals über die Vorlage beraten wird, auf die Linie des Nationalrats einschwenken, würden er und seine Mitstreiter wohl das Referendum ergreifen. Er rede im Konjunktiv, weil die Basis der beiden Dachverbände einem Referendum erst zustimmen müsste. Doch die Zustimmung wäre ziemlich sicher, und die weiteren organisatorischen Schritte wären vorbereitet. Möglicherweise würden die Vätervertreter dann von der SVP unterstützt sowie von den Grünen, die im Nationalrat für den Obhuts-Passus gestimmt haben. Ob die FDP-Frauen das Referendum auch unterstützen würden, müssen sie parteiintern erst noch entscheiden.
Immerhin hat der Nationalrat ein Postulat seiner Rechtskommission überwiesen, das den Bundesrat beauftragt, zu prüfen, wie die Probleme mit der alternierenden Obhut gelöst werden können. Schon bei der Sorgerechtsrevision habe das Parlament verschiedentlich versucht, Fragen in Zusammenhang mit der alternierenden Obhut zu regeln, etwa die genaue Definition oder die Zuständigkeit. Mit den aktuellen Vorschlägen würden bestenfalls ein Bruchteil der Probleme gelöst, schlimmstenfalls würden neue geschaffen, schreibt die Rechtskommission. Auch der Bundesrat befürwortet den Vorstoss. (Bernerzeitung.ch/Newsnet)
Vorsorgegeld soll in die Alimente fliessen
Künftig soll es nicht mehr möglich sein, Vorsorgegelder zu verjubeln und gleichzeitig Unterhaltspflichten zu vernachlässigen. Der Nationalrat ist am Mittwoch dem Ständerat gefolgt und hat eine Regelung ins Kindesunterhaltsrecht eingebaut. Die Inkassobehörden können den Pensionskassen demnach Personen melden, die ihre Unterhaltspflicht vernachlässigen. Die Pensionskassen werden ihrerseits verpflichtet, die Behörden umgehend zu informieren, wenn Vorsorgekapital eines gemeldeten Versicherten ausbezahlt werden soll. So können die Inkassobehörden durchsetzen, dass die Alimente bezahlt werden, wenn Geld vorhanden ist.
Der Nationalrat hat sich mit 134 zu 54 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Regelung ausgesprochen. Dagegen stellte sich die SVP. Yves Nidegger (SVP, GE) sprach von einer unnötigen «Verstaatlichung». Viola Amherd (CVP, VS) warf der Partei eine widersprüchliche Haltung vor. Einerseits beschwere sich die SVP über steigende Sozialhilfeleistungen, andererseits wolle sie nicht verhindern, dass der Staat einspringen müsse.
«Es darf nicht sein, dass Altersguthaben verjubelt und gleichzeitig geschuldete Alimente nicht bezahlt werden», sagte Amherd. Pirmin Schwander (SVP, SZ) wies den Vorwurf zurück. Die Sicherung der Vorsorgeguthaben sei tatsächlich ein Problem, aber nicht nur im Zusammenhang mit Unterhaltszahlungen. Jemand könne auch das Altersguthaben verjubeln und dann Ergänzungsleistungen beantragen. Das Problem müsse umfassend gelöst werden.
Aus Sicht der Mehrheit spricht dies jedoch
nicht gegen die Regelung im Rahmen derRevision des Kindesunterhaltes. Auch Justizministerin Simonetta Sommaruga sprach sichfür die Regelungaus. Werde diese abgelehnt, müsse der Staat für Unterhaltsbeiträge aufkommen – auch dann, wenn das Geld vorhanden sei.Keine Harmonisierung
Abgeschrieben hat das Parlament eine Standesinitiative des Kantons Zürich zur Alimentenbevorschussung. Der Nationalrat folgte am Mittwoch dem Ständerat und sprach sich mit 119 zu 57 Stimmen für die Abschreibung aus, gegen den Willen der Linken. Der Kanton Zürich forderte mit der Initiative eine Gesetzesgrundlage für eine Harmonisierung der Alimentenbevorschussung und des Alimenteninkassos.(SDA)
Auch der Bundesrat sieht es so:
«Ich weiss nicht, ob das so selbstverständlich ist», sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga im Rat. Eine Trennung bewirke meistens, dass sich der Kontakt der Kinder zu einem Elternteil deutlich verändere. Es brauche ein Augenmerk auf diese besondere Situation, der Bundesrat befürworte deshalb den Zusatz.
Sehr geehrte Frau Bundesrätin Sommaruga,
Ich gratuliere Ihnen zu Ihrer weiser Erkenntnis!
Ich ersuche Sie deshalb erneuert auf, unverzüglich alles notwendige zu veranlassen, um dieses elementare GRUNDRECHT gemäss unserer Verfassung und den Internationalen Rechten und Vereinbarungen, ein für alle Mal und für die Zukunft in unserem Land zu garantieren. Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.
Hochachtungsvoll
Jean-Pierre Morf