Stadträtin übel beschimpft



Ein Oberländer soll in einem Besuchsrechtsstreit eine Stadträtin von Uster und einen Pflegevater übel beschimpft haben. Das Obergericht sah nur den Ausfall gegen die Politikerin als erwiesen an.

Trotz des Teilfreispruchs konnte sich der heute 45-jährige Vater zum Schluss der Verhandlung vor Obergericht vor ein paar Tagen nicht mehr beherrschen und tobte: «Schweinerei, schäm dich Spiess!». So lange, bis der Gerichtsvorsitzende Christoph Spiess zwei Polizeibeamte anwies, den Schreienden nach draussen zu bringen.

Bereits bei der Befragung zur Sache hatte sich der Naturwissenschaftler aus Volketswil massiv aufgeregt und in den Gerichtssaal geschrien, dass er seit neun Jahren auf eine Regelung des Besuchsrechts zu seiner mittlerweile zehnjährigen Tochter warte.

Die Schülerin lebt seit dem Jahr 2009 in einen Heim oder bei einer Pflegefamilie. Als der Vater im Spätsommer 2011 seine Tochter an ihrem ersten Schultag besuchte, eskalierte die Situation. Der damalige Pflegevater alarmierte die Polizei. Wenige später sistierten die Behörden in Uster das Besuchsrecht. Worauf der aufgebrachte Mann die seines Erachtens verantwortlichen Personen in mehreren Schreiben übel beschimpfte. So bezeichnete er den Pflegevater als «hinterhältigen, feigen Hosenscheisser».

Einer Stadträtin lastete er Arroganz, Selbstgerechtigkeit und Unfähigkeit an und beschimpfte sie als «Drecksf…». Wobei er dieses Schreiben an die politischen Parteien in Uster und weiteren Adressaten zustellte.

Straflosigkeit gefordert

Der Mann wurde 2014 wegen mehrfacher Beschimpfung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 30 Franken sowie zu einer Busse von 200 Franken verurteilt. Von weiteren Vorwürfen wie Drohung sowie mehrfacher übler Nachrede wurde er freigesprochen.

Die Verteidigung legte Berufung ein und verlangte nun vor Obergericht einen Freispruch bei der Beschimpfung des Pflegevaters. Bei der Stadträtin räumte die Anwältin einen Schuldspruch ein, forderte aber das Obergericht auf, von einer Bestrafung ihres Klienten abzusehen.

Im Affekt beschimpft

Beim Pflegevater sei der Entlastungsbeweis gelungen. So habe sich dieser am fraglichen ersten Schultag einem Gespräch mit dem Beschuldigten bewusst entzogen. Deshalb durfte ihr Mandant von einem feigen und hinterhältigen Verhalten des Geschädigten ausgehen.

Bei der Stadträtin habe der Beschuldigte im Affekt gehandelt und habe diese Beschimpfung bereut. Er habe sich auch bei ihr entschuldigt.

Bedingte Geldstrafe

Das Plädoyer der Verteidigerin hatte zum Teil Erfolg. So wurde der Mann vom Vorwurf der Beschimpfung des Pflegevaters freigesprochen. Dabei kreideten die Oberrichter dem Pflegevater ein ungeschicktes Vorgehen an. Der Beschuldigte sei dagegen einer extremen Anspannung ausgesetzt gewesen.

Was bestehen blieb, war die Beschimpfung der Stadträtin. Der Beschuldigte wurde deswegen zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt. Zudem muss er der Frau ein Schmerzensgeld von 300 Franken bezahlen und eine Prozessentschädigung in der Höhe von 2500 Franken. Der Grossteil der Verfahrens- und Gerichtskosten wurden auf die Staatskasse genommen. (Von Attila Szenogrady) – (ZO/AvU)


ZOL.ch


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