Ustermer kämpft gegen die Kesb

Trennen sich Eltern im Streit, werden die Kinder oft instrumentalisiert und somit bei den Streitereien als Mittel zum Zweck missbraucht. Dies zeigt ein Beispiel aus Uster.

Ein geschiedener Vater wollte seinen Kindern das Gamen abgewöhnen. Es kam zum handgreiflichen Streit, die Kesb entzog ihm das Besuchsrecht. Der tragische Fall aus Uster zeigt vor allem eines deutlich: Wie Elternkonflikte über die Kinder ausgetragen werden.

«Ich habe nichts zu verlieren», sagt der Mann, und zieht Gerichtsakten, Polizeiprotokolle und ausgedruckte Behörden-Emails aus den beiden dicken roten Bundesordnern, die er zum Fall gefüllt hat. Es ist der Fall, der sein Leben bestimmt. Rolf Leimer* darf zurzeit seine Kinder nicht sehen.

Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Uster hat Leimers Besuchsrecht für seine beiden Söhne (13 und 11 Jahre alt) sistiert. Dafür hat die Behörde Gründe. Der happigste: Leimer habe seine Kinder bei mehreren Vorfällen geohrfeigt und gewürgt, wobei Leimer das weitgehend abstreitet.

Nicht angehört worden

Leimer fühlt sich von den Behörden benachteiligt. Vor dem superprovisorischen Entscheid sei er gar nicht angehört worden und drei Wochen später, bevor die Kesb den Entscheid bestätigte, sei «nichts von dem, was ich ausgesagt habe, im Protokoll zu finden gewesen.» Dies, obwohl er nichts unversucht gelassen und 200 Seiten Material eingereicht hatte, das ihn entlasten sollte.

Zu allem anderen kam im letzten Herbst noch eine Strafanzeige, die seine Ex-Frau eingereicht hatte.

(Von Andres Eberhard)

*Name geändert (ZO/AvU)


PDF ist mit freundlicher Genehmigung von den Zürcher Oberland Medien AG.


ZOL.ch


1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (2 Bewertungen, Durchschnittlich: 3,50 von 5)
Loading...
"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"
Veröffentlicht unter Allgemein, Entfremdung, Finanzen, Gesetz, KESB - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, Politik, Staat, Widerstand