Weiterbildung Universität Freiburg: Kinderbelange im Scheidungsrecht

Als erfüllt erachtete das Bundesgericht die Voraussetzungen für die Belassung des alleinigen Sorgerechtes sodann bei einer inzwischen fast 15:jährigen Tochter, welche seit vielen Jahren überhaupt keinen Kontakt mit ihrem Vater mehr hatte und diesen auch für die Zukunft strikt ablehnte, wobei gleichermassen von der Mutter eine vollständige Blockade ausging, so dass sich der bislang in jeder Hinsicht aus dem Leben der Tochter ausgeschlossene Vater die zur Ausübung der elterlichen Sorge notwendigen Informationen nur durch ein äusserst invasives Vorgehen überhaupt erst hätte verschaffen können.

(Urteil 5A_926/2014 vom 28. August 2015 E. 3.4)



Dr. iur. Regula Gerber Jenni


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"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"
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