Am 9. Februar stimmen die Aargauer über eine Verschärfung des Einbürgerungsgesetzes ab. Kritiker sprechen von einer «unwürdigen» Vorlage.
Im Aargau gilt möglicherweise bald eines der härtesten Bürgerrechtsgesetze in der Schweiz, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Eine Mehrheit des grossen Rates fordert, dass künftig nur eingebürgert wird, wer in den zehn Jahren vor dem Gesuch keine Sozialhilfe bezogen hat. Das geht deutlich über die Mindestvoraussetzungen des Bundes hinaus, die eine dreijährige Frist fordern. Die Aargauer stimmen am 9. Februar über diese Verschärfung ab. Gleich streng ist das Einbürgerungsgesetz nur in den Kantonen Bern und Graubünden.
Ursprünglich wollte die Regierung die heute geltende Frist von drei Jahren beibehalten, schwenkte aber auf Druck des Parlaments auf eine Kompromisslösung von fünf Jahren ein. Das ging der CVP zu wenig weit. Der Vorstoss, der eine Frist von zehn Jahren forderte, wurde schliesslich mit den Stimmen der bürgerlichen Parteien durchgewinkt.
Der Regierungsrat verzichtet auf eine Abstimmungsempfehlung, da sein Kompromissantrag nicht mehrheitsfähig war. Die Befürworter argumentieren, dass jemand wirtschaftlich möglichst unabhängig sein soll, wenn er Schweizer werden will. Ausnahmen für Härtefälle wie Working Poor seien weiterhin zulässig. Das Gleiche gilt, wenn jemand unverschuldet Sozialhilfe bezog, etwa wenn er krank, behindert oder alleinerziehend war.
Test vor Einbürgerungsgesuch
SP, Grüne, GLP und EVP bezeichnen das Gesetz als «unwürdig», eine Verschärfung von drei auf zehn Jahren sei unverhältnismässig und diskriminierend. Ausserdem wird von der Gegnerseite kritisiert, dass nur schwierig herauszufinden sei, ob und wann jemand Sozialhilfe bezogen habe. Besonders schwierig werde es, wenn jemand in den letzten zehn Jahren auch ausserhalb des Kantons Aargau gelebt habe. Somit seien die neuen Vorschriften nur mit grossem bürokratischen Aufwand umsetzbar.
Das Aargauer Einbürgerungsgesetz soll ausserdem in einem weiteren Punkt verschärft werden. Künftig sollen Ausländer einen Staatsbürgertest bestehen, bevor sie ein Gesuch für die Einbürgerung einreichen können. In diesem Multiple-Choice-Test wird Wissen über geografische, geschichtliche, gesellschaftliche und politische Verhältnisse der Schweiz abgefragt. Nur wer zwei Drittel dieser Fragen richtig beantwortet, wird zum Einbürgerungsverfahren zugelassen. Es besteht für die Gemeinde jedoch weiterhin die Möglichkeit, die Kenntnisse in einem Einbürgerungsgespräch zu überprüfen.
(les)
§ 6a (neu)Staatsbürgerliche Kenntnisse
1. Die staatsbürgerlichen Kenntnisse (Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse) über die Schweiz und den Kanton Aargau werden vor der Gesuchseinreichung mittels eines gebührenpflichtigen kantonalen Tests durch die Gemeinden geprüft
2. Der Test der staatsbürgerlichen Kenntnisse ist bestanden, wenn mindestens drei Viertel der Fragen korrekt beantwortet sind.
3. Der durch die Gemeinden ausgestellte Nachweis über den bestandenen Test der staatsbürgerlichen Kenntnisse ist mit dem Einbürgerungsgesuch einzureichen.
4. Die Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Gemeinde können anlässlich des Einbürgerungsgesprächs überprüft werden.
Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüG)
§ 9 Abs. 2 (geändert)
2. Wer in den zehn Jahren unmittelbar vor der Gesuchstellung oder während des Einbürgerungsverfahrens Sozialhilfe bezieht, erfüllt nicht das Erfordernis der Teilnahme am Wirtschaftsleben oder des Erwerbs von Bildung, ausser die bezogene Sozialhilfe wird vollständig zurückerstattet.