Kesb ritzt Menschenrecht: Vater sieht Kinder sieben Jahre lang nicht – jetzt muss Kesb einlenken

Zum zweiten Mal ist die Kesb Gelterkinden-Sissach gerichtlich dazu verurteilt worden, einem Vater den Kontakt zu seinen Kindern zu ermöglichen. Diesmal unter Fristandrohung.

Als Justin G. seine beiden Kinder zum letzten Mal sah, waren sie fünf und sieben Jahre alt. Heute sind sie Teenager im Alter von 12 und 14. Kein einziges Mal hat sie der Vater in dieser langen Zeit gesehen. Er hat die Kindergarten- und die Primarschulzeit seines Nachwuchses verpasst. Tochter und Sohn sind ihm nach sieben Jahren absoluter Distanz wohl entfremdet.

Seit der Trennungsphase schirmte die Mutter Sohn und Tochter gegen den Vater ab, bezichtigte ihn als Stalker und installierte sich zunehmend als alleinige Sorgeberechtigte – gegenüber Ärzten und Primarlehrern; auch änderte sie den rechtlichen Namen der Kinder. Dies alles unter den Augen der Kesb Gelterkinden-Sissach, welche sogar das Besuchsrecht des Vaters sistiert hatte…


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"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"
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