«Beihilfe zur Kindsentziehung»

Nach der nicht abreissenden Kritik an der Kesb Dorneck-Thierstein/Thal-Gäu reicht die Solothurner Kantonsrätin Stephanie Ritschard eine Aufsichtsbeschwerde beim Regierungsrat ein. Sie moniert «Willkür» und «viele systematische Mängel».

Bei der Kesb Dorneck-Thierstein/Thal-Gäu (DTTG) unter Präsident Rolf Eggenschwiler sammeln sich die Vorwürfe. Nicht nur die emeritierte Professorin Annelies Münch, früheres Mitglied einer Fachkommission für das Amt für soziale Sicherheit in Solothurn (ASO), erkennt in der Behörde ein «geschlossenes Machtsystem», eine «Vernetzung von Gleichgesinnten» und ein «willkürliches Handeln». Auch bei der Solothurner Kantonsrätin Stephanie Ritschard sind gegen 100 Fälle eingegangen, in welchen sie «systematische Mängel» entdecken musste. In einen der drei exemplarischen Fälle, welche auch die BaZ thematisiert hatte (BaZ vom 24. März), vertiefte sich die Kantonsrätin. Sie hat nun beim Regierungsrat Aufsichtsbeschwerde gegen den Kesb-Präsidenten Rolf Eggenschwiler aus Dornach eingereicht.

Es handelt sich um den Fall eines Vaters in Dornach, welcher seinen beiden Kindern nie etwas angetan hat – sie aber schliesslich im Rahmen von sogenannten Erinnerungskontakten nur noch viermal im Jahr sehen darf. Der Fall fand unter dem Titel «Papa, wo bist du?» den Weg in die Medien. Brisant am Fall: Die Kesb hat einen befangenen Gutachter beauftragt, der Präsident verweigerte nach der Fallanalyse von Ritschard das Gespräch mit dem Vater und machte sich zur Komplizin der Mutter.

Fragen nach Verantwortlichkeiten

Nun muss der Solothurner Regierungsrat zwei A4-Seiten, dicht gefüllt mit Fragen, beantworten. Der Originalton aus der Beschwerde:

  • «Warum spricht man vom Kinderschutz, wenn einvernehmliche Lösungen von der Kesb gar nicht bestehen, nicht gewollt sind, eine Unterstützung der Betroffenen nicht stattfindet, das Subsidiaritätsprinzip von den Behörden unberücksichtigt bleibt, indem Eltern nicht in die Pflicht genommen werden, Eltern ganz im Gegenteil noch gehindert werden, Abhilfe zu schaffen, wenn (angeblich) eine Gefährdungssituation für das Kind vorliegt?
  • Wer ist verantwortlich, wenn der kooperative Elternteil ausgegrenzt und der unkooperative Elternteil in seinen Handlungen gefördert wird?
  • Warum unterstützen die Behörden denjenigen Elternteil, der mit seinen unkooperativen Strategien dem Kind schweren Schaden zufügt?
  • Warum leisten die Behörden Beihilfe zur Kindsentziehung?»

Schliesslich zielt Kantonsrätin Ritschard auch auf den Amtsleiter Rolf Eggenschwiler: «Ist der Kesb-Präsident Rolf Eggenschwiler für diese Führungsaufgabe geeignet?» Eggenschwiler sagt auf Anfrage: «Ich will nichts im laufenden Aufsichtsverfahren sagen.»

(Von Daniel Wahl)


BaZ.ch


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"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"
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