Not am Mann bei der Kesb

Der Kanton passt die Rahmenbedingungen bei den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) an. Gemeinden erhalten ein Anhörungsrecht, mehr Fälle sollen einzelrichterlich beurteilt und der Stellenplan ausgebaut werden.

FRAUENFELD. Zwar machte die Kesb im Thurgau keine Negativschlagzeilen wie in anderen Kantonen. Deshalb gibt es hier auch kein «Kesb-Bashing», wie man es im Zusammenhang mit umstrittenen Entscheiden der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden kennt. Im vierten Jahr nach Einführung der Kesb hat die Politik aber Bilanz gezogen und nachjustiert.

Ab 10 000 Franken pro Jahr

Allen voran wird die Position der Gemeinden gestärkt. Seit dem 1. Juni haben sie ein Anhörungsrecht für den Fall, dass ein Kesb-Entscheid Kosten von über 10 000 Franken jährlich auslöst. Um dieses Recht auch ausüben zu können, bekommt eine Gemeinde zudem Akteneinsicht. Die Neuerungen gehen auf eine Motion der SVP-Kantonsräte Hanspeter Gantenbein (Wuppenau), Hermann Lei (Frauenfeld) und Daniel Vetterli (Rheinklingen) zurück. Damit, so hoffen die Motionäre, würden «die Entscheide nachvollziehbarer, annehmbarer und im Einzelfall hoffentlich besser sein».

Auch ihr zweites Ziel haben die drei Kantonsräte faktisch erreicht: Gewisse Verfahren sollen innerhalb der Behörde vermehrt in Einzelzuständigkeit abgewickelt werden. In welchen Bereichen das möglich ist, legt künftig das Obergericht anstelle des Regierungsrates fest. Eine entsprechende Gesetzesbotschaft wurde gestern veröffentlicht. Vom «ressourcenschonenden Einsatz» der personellen Mittel verspricht sich der Kanton auch geringere Kosten.

Kesb-Kritiker Hermann Lei hält gegenüber unserer Zeitung die Änderungen für «das Maximum, das auf der kantonalen Ebene herausgeholt werden kann». Natürlich gebe es national noch die Variante, zum früheren Zustand ohne eine Kesb zurückzukehren. «Aber daran glaube ich nicht.» Deshalb sei es besser, im Kanton den pragmatischen Ansatz zu wählen.

Baustelle Personal

Auch nach der Neuregelung der Zuständigkeiten bleibt der zuständigen Regierungsrätin Cornelia Komposch (SP) noch eine Baustelle erhalten: das Personal. Das Parlament hatte seinerzeit den Stellenplan vor dem Start der Kesb nach unten korrigiert. «Das holt uns jetzt ein», sagte Komposch anlässlich der Debatte über die Motion der SVP-Kantonsräte. Man habe zusätzlich befristete Stellen schaffen müssen, um die Arbeit bewältigen zu können. Diese wolle man jetzt in definitive umwandeln. «Es braucht mehr Ressourcen.» Ob das gelingt, ist offen. Vorerst entscheidet die Regierung. Falls sie die Aufstockung des Stellenplans abnickt, wartet noch der Grosse Rat. Dass es dort keinen Durchmarsch gibt, macht Lei klar. Er sehe das Problem, habe aber eine andere Lösung: «Schlanker werden, weniger Abklärungen machen und schneller entscheiden.» Wenn die Kesb auf Abklärungen verzichte und etwas passiere, «dann hagelt es Kritik», entgegnet Komposch. Aufgrund des Spardrucks zu entscheiden, sei sehr problematisch. «Wir haben personellen Bedarf und wollen die Fälle sauber und korrekt abwickeln.»

(CHRISTIAN KAMM)


Thurgauerzeitung.ch


1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (1 Bewertungen, Durchschnittlich: 1,00 von 5)
Loading...

 

"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird WIDERSTAND zur Pflicht!"
Veröffentlicht unter Allgemein, Bundesgerichts Urteile, Entfremdung, Finanzen, Gesetz, Kanton Thurgau, KESB - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, MANIFEST, Natur, Politik, Staat, Verantwortlichkeit, Widerstand