
Bevor eine Behörde entscheidet, muss sie den Betroffenen anhören. Teilaspekte des rechtlichen Gehörs sind: – das Recht auf Anhörung, – das Mitwirkungsrecht, – das Recht auf Akteneinsicht, – das Recht auf Stellungnahme und – die behördliche Begründungspflicht. Der Gehörsanspruch stützt…
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