Der Bundesrat wird aufgefordert, diesen Pakt im Dezember auf keinen Fall zu unterzeichnen. Sämtliche Arbeiten sind unverzüglich abzubrechen.
Sollte der Bundesrat diesen trotzdem unterzeichnen wollen, fordert die SVP, dass ein Abkommen mit einer solchen Tragweite zwingend dem Parlament unterbreitet und entsprechend dem fakultativen Referendum unterstellt wird. Nur so kann die Selbstbestimmung der Schweiz und Unabhängigkeit auch künftig erhalten werden.
Einige Beispiele dieser absolut weltfremden Forderungen des UNO-Migrationspakts, zu denen sich die offizielle Schweiz verpflichten will:
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Im Herkunftsland der Migranten sollen in Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden geschlechterspezifische Informationskampagnen sowie Kurse durchgeführt werden, die unter anderem bereits Sprachkurse beinhalten.
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Für Migranten, die ihr Heimatland aufgrund sich abzeichnender Umweltzerstörung und Auswirkungen des Klimawandels verlassen müssen, sollen humanitäre Visa und Umsiedlungsprogramme geschaffen werden.
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Die heute geltenden Voraussetzungen für Familiennachzug sollen vereinfacht werden, namentlich betreffend Einkommen, Sprachkenntnissen, Dauer des Aufenthalts und Sozialhilfebezug.
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Bei Anstellung eines Migranten wären alle Vertragsdokumente und Informationen in einer für den Migranten verständlichen Sprache anzufertigen.
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Arbeitsvermittlungsagenturen soll es verboten werden, von Migranten Vermittlungsgebühren oder -provisionen zu verlangen.
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Das Arbeitsrecht und das Ausländerrecht wären dahingehend zu revidieren, dass es besondere Rücksicht auf die besonderen Eigenschaften weiblicher Migranten nimmt. Darüber hinaus werden geschlechterspezifische Beratungsstellen und Kurse gefordert. Für weibliche Migranten sollen bspw. Kurse angeboten, wie die persönliche Buchhaltung geführt wird und wie ein Bankkonto eröffnet wird.
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Die Legalisierung von illegalen Aufenthaltern (Sans-Papiers) soll vereinfacht werden.
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Opfer von Menschenschmuggel sollen eng betreut werden und im Land bleiben dürfen.
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Es soll ein landesweites Informationssystem geschaffen sowie Kurse angeboten werden, damit die Bevölkerung Anzeichen auf Menschenschmuggel, Zwangsarbeit, Kinderarbeit und ähnliches besser erkennt.
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Die Ausschaffungshaft wird generell in Frage gestellt und die diesbezügliche ausländerrechtliche Rechtsberatung hat in Form von unabhängigen Gratisanwälten zu erfolgen.
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Der Informationsaustausch zwischen Sozialhilfeinstitutionen und dergleichen mit den Migrationsbehörden darf die Privatsphäre der Migranten nicht verletzen.
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Unabhängige, nichtstaatliche Organisationen sollen die staatlichen Dienstleistungen an Migranten regelmässig überprüfen und überwachen.
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Sämtliches medizinisches Personal soll speziell für den Umgang mit Migranten geschult werden.
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Der Staat soll Gemeindezentren zur Verfügung stellen für Mentoring-Programme, das Knüpfen von geschäftlichen Kontakten sowie zur Förderung des interkulturellen Dialogs und dem Austausch von Geschichten zwischen Migranten und der lokalen Bevölkerung. Multikulturelle Aktivitäten wie Sport, Musik, Kunst, kulinarische Festivals und dergleichen sollen staatlich unterstützt werden zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses.
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Migration soll im Rahmen des Lehrplans behandelt werden. Schulen mit hohen Migrantenanteilen sollen zusätzliche Fördergelder erhalten, um Integrationsprojekte zu finanzieren.
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Straftaten gegen Migranten sollen besonders verfolgt und der Opferschutz bei Migranten ausgebaut werden.
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Medien, inkl. Internetportale, sollen überwacht und beurteilt werden, ob sie ausgewogen über Migrationsthemen berichten. Sofern dies nicht der Fall ist, wäre die staatliche Unterstützung nicht mehr erlaubt. Darüber hinaus sollen Journalisten speziell im Umgang mit Migrationsthemen geschult werden.
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Mit öffentlichkeitswirksamen Kampagnen soll die Bevölkerung über die positiven Aspekte informiert sowie Intoleranz, Rassismus und dergleichen entgegengewirkt werden.
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Für Migranten sollen vereinfacht Kredite zur Verfügung gestellt werden, um Geschäftsgründungen und dergleichen voranzutreiben.
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Das Überweisen von Geld in die Herkunftsstaaten soll vereinfacht werden, sodass die Kosten für Transaktionen maximal 3% der überwiesenen Summe betragen. Transaktionskosten von über 5% wären illegal. Dafür sollen die Staaten innovative technische Lösungen wie Zahlungen über das Mobiltelefon, e-Banking und dergleichen schaffen. Die Gesetzgebung wäre dahingehend anzupassen, dass auch Unternehmen ausserhalb der Bankenregulierung Überweisungen anbieten dürfen. Darüber hinaus wäre vom Staat eine Vergleichswebsite zu betreiben, welche über die Preise für Auslandüberweisungen informiert.
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Für Migranten mit niedrigem Einkommen oder für alleinerziehende Migrantenfrauen sollen spezielle Kategorien von Bankkonten geschaffen werden.