Nein zum schädlichen Migrationspakt. Kampf den explodierenden Asyl- und Sozialkosten – dafür Überarbeitung des Flüchtlingsbegriffs

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Die Schweiz darf den schädlichen Migrationspakt nicht unterzeichnen. Sie muss die explodierenden Kosten im Asyl- und Sozialbereich endlich eindämmen und der Flüchtlingsbegriff muss infolge des massiven Asylmissbrauchs durch Wirtschaftsmigranten neu überdacht werden!

Zur Erinnerung: Der «Global Compact for Migration» hat «die sichere, geordnete und reguläre Migration» zum Ziel und soll es ermöglichen, dass Migranten – ungeachtet ihrer Qualifikationen – der Zugang zum Wunschland deutlich erleichtert wird. Es sollen legale Routen geschaffen, eine Medienzensur zur ausgewogenen Berichterstattung eingeführt, bereits im Heimatland Sprachkurse des Ziellandes angeboten, der Familiennachzug deutlich erleichtert und auch der Geldtransfer ins Heimatland vergünstigt werden.

Die Ausschaffungshaft wird in Frage gestellt und der Informationsaustausch zwischen Sozial- und Migrationsbehörden wird wohl nicht mehr möglich sein, da dieser gemäss dem Pakt die Privatsphäre der Migranten verletzt. Völlig absurd und lebensfremd ist der Passus, dass Straftaten gegen Migranten besonders verfolgt werden sollen. Aktuell ist es nämlich so, dass vor allem die Bevölkerung Europas unter der massiv höheren Straffälligkeit unserer «Gäste» zu leiden hat. Die täglich vermeldeten «Einzelfälle» sprechen Bände von der importierten Kriminalität. Und wer das Abkommen liest, dem wird schnell klar, dass dieses für die Schweiz und Europa verheerende Auswirkungen haben wird. Wenn die Migration auf diese Art und Weise legalisiert, ja gar noch aktiv gefördert wird, dann gute Nacht Europa!

Wo bleibt eigentlich das Aufheulen der sonst doch so auf ihre Unabhängigkeit pochenden Journalisten? Gemäss dem Pakt sollen Medien überwacht und beurteilt werden, ob sie ausgewogen über Migrationsthemen berichten. Aber da dieser Pakt ansonsten ganz nach dem Gusto der linken Journaille ist, beliebt man hier fast unisono höflich zu schweigen.

Der Bundesrat darf diesen Pakt schon allein deshalb niemals unterzeichnen, weil er klar unserer Verfassung widerspricht. Gemäss Art. 121a regelt die Schweiz die Zuwanderung eigenständig. Der Bundesrat darf keine Vereinbarungen eingehen, welche diesem Ziel widersprechen. Der Pakt gesteht aber jedem Menschen das Recht auf freie Niederlassung zu. Hier liegt der eigentliche Skandal – offensichtlich foutiert sich der Bundesrat um die Verfassung und beliebt frei zu schalten und zu walten.

Der Bundesrat beteuert nun, es handle sich nur um «Soft Law», der Pakt sei rechtlich nicht verbindlich. Immerhin gesteht er zu, dass der Pakt politisch bindend sei. Die Schweiz wird natürlich auch hier den Musterknaben spielen und die Massnahmen sklavisch umsetzen. Zudem ist im Pakt eindeutig festgehalten, dass sich die Staaten verpflichten, die Ziele des Pakts zu erfüllen – und dies soll gar überwacht werden. Muss der Bundesrat in einen Englischkurs? Das an über 20 Stellen vorkommende «We commit to…» heisst «wir verpflichten uns»! Man fragt sich unwillkürlich: Weiss es der Bundesrat einfach nicht besser – oder entscheidet er wider besseren Wissen? Beides muss einem grosse Sorgen machen.

Die Asyl- und Sozialhilfekosten in der Schweiz explodieren

Allein im Budget des Bundes 2020 waren über 2 Milliarden Franken an Asyl- und Kosten eingesetzt. Infolge der im Jahr 2015 aufgenommenen «Flüchtlinge» prasselte im Jahr 2020 auf die Gemeinden neu eine Milliarde Franken an zusätzlichen Sozialkosten hernieder – und dieses Jahr werden es ca. 1.65 Milliarden Franken seinjährlich wiederkehrend, wohlverstanden. Und dies nebst allen weiteren Kosten wie Integration, Sprachkurse, Kosten für Sonderschulungen, Polizei, Gerichts- und Rechtskosten usw. Gemäss einer nie widerlegten Berechnung der «Schweizerzeit» belaufen sich die Kosten für Bund, Kantone und Gemeinden auf über 7 Milliarden Franken jährlich. Ganz zu schweigen von den Zuständen an unseren Schulen – in vielen Schulzimmern ist infolge Überfremdung kein regulärer Unterricht mehr möglich.

Von den vorläufig Aufgenommenen arbeitet nicht einmal die Hälfte – der Rest liegt dem Steuerzahler auf der Tasche. «Hitland» in dieser Kategorie ist nach wie vor Eritrea – leider auch bei der Quote der Nicht-Erwerbstätigen. Mitglieder dieses Landes haben eine Chance von fast 88%, in der Schweiz bleiben zu dürfen (Schutzquote 2020: 87.6%). Trotz Corona-Krise wurden in der Schweiz im Jahr 2020 insgesamt 11‘041 Asylgesuche gestellt. Am Rande bemerkt: 2‘435 Geburten wurden im Asylbereich registriert.

Flüchtlingsbegriff muss überarbeitet werden

Wir wissen es alle: Durch die Folgen der Corona-Krise werden die Sozialkosten in der Schweiz explodieren – und wir laufen Gefahr, dies schlicht nicht mehr bezahlen zu können. Gerade deshalb ist es wichtig, dass nun endlich zwischen echten Flüchtlingen und reinen Wirtschaftsmigranten unterschieden wird.

Wohlverstanden: Die Schweiz soll und wird immer Menschen Asyl gewähren, welche wirklich an Leib und Leben bedroht sind. Reinen Wirtschaftsmigranten hingegen muss der Zugang verwehrt werden – dies auch zum Schutze der wirklich Bedrohten. Es macht schlicht keinen Sinn, Personen aus Ländern vorläufigen Unterschlupf zu gewähren, die ihre Landsleute nicht mehr zurücknehmen. Da diese nicht zurückgeschafft werden können, erhalten sie mit der «vorläufigen Aufnahme» ein faktisches Bleiberecht.

Diesem Zustand kann nur Abhilfe geschaffen werden, wenn Asylgesuche künftig nur noch an der Grenze – also in einem zu schaffenden «Transitraum» (ähnlich den Flughäfen) gestellt werden dürfen. Die Asylsuchenden befinden sich dann faktisch nicht auf schweizerischem Boden und können – sofern überhaupt auf das Gesuch eingetreten werden muss – bei einem negativen Entscheid direkt in das Land rücküberstellt werden, aus welchem sie versuchten, in die Schweiz einzureisen.

Bei 3‘574 Personen wurde im Jahr 2020 eine unkontrollierte Abreise registriert – oder auf gut deutsch gesagt: Das Staatssekretariat für Migration hat keine Ahnung, wo diese sind. Auch solche Missstände könnten so ein für alle Mal unterbunden werden.

(Von Andreas Glarner, Nationalrat, Oberwil-Lieli)


(https://juergenfritz.com/)



Asylstatistik 2021


Januar

  • Im Januar 2021 wurden in der Schweiz 832 Asylgesuche eingereicht und 138 Personen haben die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden in ihr Herkunftsland oder einen Drittstaat rückgeführt.

  • Die wichtigsten Herkunftsländer der Personen, die im Januar ein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht haben, sind Eritrea mit 147 Gesuchen (56 weniger als im Dezember), Afghanistan (119 Gesuche; -52), Türkei (88 Gesuche; -11), Algerien (81 Gesuche; –9) und Syrien (65 Gesuche; -36)

  • Dabei wurden 257 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 217 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 433 Personen erhielten Asyl und 292 wurden im Rahmen der erstinstanzlichen Erledigungen vorläufig aufgenommen.


Februar

  • Im Februar 2021 wurden in der Schweiz 812 Asylgesuche eingereicht und 202 Personen haben die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden in ihr Herkunftsland oder einen Drittstaat rückgeführt.

  • Die wichtigsten Herkunftsländer der Personen, die im Februar ein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht haben, sind Eritrea mit 141 Gesuchen (6 weniger als im Januar), Afghanistan (123 Gesuche; +4), Türkei (95 Gesuche; +7), Syrien (63 Gesuche; -2) und Algerien (58 Gesuche; -23). Die fünf wichtigsten Herkunftsländer bei den Primärgesuchen im Februar 2021 waren: Afghanistan (105, +2), Algerien (58, -23), die Türkei (39, +5), Marokko (34, -14), und Irak (24, +/-0

  • Dabei wurden 247 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 207 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 423 Personen erhielten Asyl und 297 wurden im Rahmen der erstinstanzlichen Erledigungen vorläufig aufgenommen.


März

  • Im März 2021 wurden in der Schweiz 941 Asylgesuche eingereicht, 129 mehr als im Vormonat (+15,9 %) und 242 Personen haben die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden in ihr Herkunftsland oder einen Drittstaat rückgeführt.

  • Die wichtigsten Herkunftsländer der Personen, die im März ein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht haben, sind Eritrea mit 177 Gesuchen (36 mehr als im Februar), Afghanistan (118 Gesuche; -5), die Türkei (83 Gesuche; -12), Syrien (80 Gesuche; +17) und Algerien (66 Gesuche; +8). Die fünf wichtigsten Herkunftsländer bei den Primärgesuchen im März 2021 waren: Afghanistan (95, -10), Algerien (65, +7), Marokko (54, +20), Irak (28, +4), und Syrien (28, +5

  • Dabei wurden 334 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 263 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 485 Personen erhielten Asyl und 332 wurden im Rahmen der erstinstanzlichen Erledigungen vorläufig aufgenommen.


April

  • Im April 2021 wurden in der Schweiz 850 Asylgesuche eingereicht, 91 weniger als im Vormonat (-9,7 %) und 230 Personen haben die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden in ihr Herkunftsland oder einen Drittstaat rückgeführt.

  • Die wichtigsten Herkunftsländer der Personen, die im April ein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht haben, sind Afghanistan mit 158 Gesuchen (40 mehr als im März), Eritrea (140 Gesuche; -37), die Türkei (83 Gesuche; unverändert), Sri Lanka (63 Gesuche; +29) und Syrien (62 Gesuche; -18). Die fünf wichtigsten Herkunftsländer bei den Primärgesuchen im April 2021 waren: Afghanistan (139, +44), Algerien (45, -20), Marokko (41, -13), Türkei (40, +16), sowie Somalia (23, +1) und Syrien (23, -5).

  • Dabei wurden 279 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 242 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 397 Personen erhielten Asyl und 265 wurden im Rahmen der erstinstanzlichen Erledigungen vorläufig aufgenommen.


Mai

  • Im Mai 2021 wurden in der Schweiz 1029 Asylgesuche eingereicht, 179 mehr als im Vormonat (+21,1 %) und 228 Personen haben die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden in ihr Herkunftsland oder einen Drittstaat rückgeführt.

  • Die wichtigsten Herkunftsländer der Personen, die im Mai ein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht haben, sind Afghanistan mit 258 Gesuchen (100 mehr als im April), Eritrea (157 Gesuche; +17), die Türkei (123 Gesuche; +40), Syrien (80 Gesuche; +18) und Sri Lanka (67 Gesuche; +4). Die fünf wichtigsten Herkunftsländer bei den Primärgesuchen im Mai 2021 waren: Afghanistan (243, +104), Türkei (67, +27), Syrien (35, +12) sowie Algerien (34, -11) und Marokko (41, -13).

  • Dabei wurden 238 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 186 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 366 Personen erhielten Asyl und 216 wurden im Rahmen der erstinstanzlichen Erledigungen vorläufig aufgenommen.


Juni

  • Im Juni 2021 wurden in der Schweiz 1370 Asylgesuche eingereicht, 341 mehr als im Vormonat (+33,1 %) und 216 Personen die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden in ihr Herkunftsland oder einen Drittstaat rückgeführt.

  • Die wichtigsten Herkunftsländer der Personen, die im Juni ein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht haben, sind Afghanistan mit 274 Gesuchen (16 mehr als im Mai), Eritrea (207 Gesuche; +50), die Türkei (206 Gesuche; +83), Syrien (89 Gesuche; +9) und Algerien (87 Gesuche; +51). Die fünf wichtigsten Herkunftsländer bei den Primärgesuchen im Juni 2021 waren: Afghanistan (257, +14), Türkei (154, +87), Algerien (84, +50) sowie Marokko (55, +24) und Irak (51, +26).

  • Es wurden 233 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 167 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 392 Personen erhielten Asyl und 306 wurden im Rahmen der erstinstanzlichen Erledigungen vorläufig aufgenommen.


Ausweis F (Vorläufig aufgenommene Ausländer)

ausweisFVorläufig Aufgenommene sind Personen, die aus der Schweiz weggewiesen wurden, wobei sich aber der Vollzug der Wegweisung als unzulässig (Verstoss gegen Völkerrecht), unzumutbar (konkrete Gefährdung des Ausländers) oder unmöglich (vollzugstechnische Gründe) erwiesen hat.

In der Schweiz lebten Ende 2017, Total 41’544 vorläufig aufgenommene Personen.


SVP.ch


SEM-Asylstatistik


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